Wissenschaftsminister kann aufatmen: Uni startet kein Plagiatsverfahren gegen Hahn
- "Arbeitsweise nicht immer korrekt, aber kein Plagiat"

·"Laxer Umgang mit Textübernahmen"
Expertenkritik an der Dissertation von Hahn
·Abgeschrieben?
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Neues Buch: "Google- Copy-Paste-Syndrom"
Die Universität Wien verzichtet auf die Einleitung eines Plagiatprüfungsverfahren gegen Wissenschaftsminister Johannes Hahn. Nach Klärung des Sachverhalts und Einholung einer Stellungnahme der Ombudsstelle der Universität Zürich als vergleichbarer externer Institution bestehe seitens der Studienpräses Brigitte Kopp dazu kein Anlass, hieß es in einer Aussendung der Uni.
Der Medienwissenschafter und "Plagiatjäger" Stefan Weber hatte Hahn vorgeworfen, in seiner an der Uni Wien eingereichten Dissertation zum Thema "Perspektiven der Philosophie heute - dargestellt am Phänomen Stadt" "seitenweise" aus Leopold Kohrs einige Jahre zuvor erschienenem Buch "Die überentwickelten Nationen" "abgeschrieben" und "absolut schlampig gearbeitet" zu haben. Den Begriff "Plagiat" hatte er dabei aber "bewusst nicht in den Mund genommen".
Die für Fragestellungen der guten wissenschaftlichen Praxis zuständige Ombudsstelle der Universität Zürich habe den Fall anhand folgender Plagiatdefinition erörtert, so die Uni Wien: Plagiat bedeute demnach "im bildungssprachlichen Sinn das unrechtmäßige Aneignen von Gedanken, Ideen oder ähnlichem eines anderen auf künstlerischem oder wissenschaftlichem Gebiet und ihre Veröffentlichung".
In diesem Sinne kann nach Ansicht der Uni Zürich nicht von einem Plagiat gesprochen werden: Hahn habe "explizit den Debattenbeitrag Kohrs herausgegriffen, mehrfach auf das Original verwiesen und dann seine Kommentare dazu auch optisch davon abgehoben". Zwar hätte der spätere Minister "selbstverständlich in diesen Passagen korrekterweise überall Anführungszeichen setzen müssen" - der Leser komme jedoch "nie auf die Idee, die verhandelten Sachen seien das Resultat der Forschung von Hahn". Dies wäre "zwar ein redliches, aber nicht leserfreundliches kompliziertes Verfahren gewesen".
Ansonsten werde Kohr "mehrfach lege artis zitiert", heißt es in der Stellungnahme. Man könne "festhalten, dass Hahn nirgends verschleiern wollte, dass er über Kohr spricht". Für den Leser wäre "immer klar, dass Hahn von Kohr spricht und wo er Kohrs Wortlaut finden kann".
Von einem Verfahren gegen Johannes Hahn hat die Universität Wien abgesehen, weil die vom Medienwissenschafter Stefan Weber inkriminierten Passagen aus Hahns Dissertation von externen Fachwissenschaftern der Uni Zürich als "nicht plagiatverdächtig" eingestuft wurden. Hahn habe nie verschleiern wollen, dass er über die Arbeit von Leopold Kohr spreche oder die entsprechenden Stellen als eigene Leistung ausgegeben, so Studienpräses Brigitte Kopp gegenüber der APA.
Gleichzeitig hätten die Schweizer Kollegen eingeräumt, dass man "aber vielleicht öfter oder besser zitieren hätte können". Man müsse aber auch berücksichtigen, dass die Arbeit vor rund 20 Jahren geschrieben worden sei. Damals sei man "noch nicht so hellhörig wie heute" gewesen und habe "noch nicht ganz so auf gute Zitierregeln Acht gegeben", so Kopp. Die Vorgehensweise Hahns wäre damals weit verbreitet gewesen - deshalb müsse man die Dissertation auch im Kontext der damaligen Zeit sehen.
Generell sei die Untersuchung von Plagiatfällen nicht einfach, meinte Kopp. "Es ist nicht immer total schwarz oder total weiß, es gibt natürlich auch eine Grauzone." Deshalb sei die Einbindung von Fachkollegen aus anderen Universitäten so wichtig - sie selbst könne wissenschaftliche Arbeiten aus anderen Wissenschaftsgebieten nicht beurteilen.
In ihren rund 2,5 Jahren als Studienpräses seien bisher vier Verfahren mit der Aberkennung eines akademischen Titels abgeschlossen worden, betonte Kopp. Drei bis vier würden noch laufen. Dies betreffe aber nur die Untersuchung bereits fertiger wissenschaftlicher Arbeiten. Öfter komme der Betreuer schon im Vorfeld drauf, dass der Student plagiiert habe. Auch dies betreffe aber nur einen geringen Prozentsatz bei insgesamt ca. 5.000 Dissertationen und Diplomarbeiten pro Jahr an der Uni Wien.
Die Sachgutachter prüfen bei einem Plagiatverdacht laut Kopp nach verschiedenen Kriterien - etwa, ob der Autor auf andere Artikel Bezug genommen habe oder nicht, ob er zitiere und auf geistiges Eigentum anderer eingehe oder Textpassagen übernehme, ohne in der eigenen Arbeit darauf hinzuweisen und diese so als eigene geistige Leistung ausgebe. Mittlerweile müssen alle Arbeiten elektronisch abgegeben werden und werden mittels einer eigenen Software auf einen möglichen Plagiatverdacht überprüft.
(apa)
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