Elsner ist nicht Paris Hilton: Ex-BAWAG-Chef
muss weiter in Untersuchungshaft bleiben
- Wiener Landesgericht ortet noch immer Fluchtgefahr
- Rechtsbeistand brachte sofortige Beschwerde ein

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Der ehemalige BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner bleibt weiter in Untersuchungshaft. Das ist das Resultat einer Haftprüfungsverhandlung, die im Wiener Landesgericht stattgefunden hat. Haftgrund ist "Fluchtgefahr, so wie bisher", sagte Gerichtssprecher Christian Gneist der APA.
Elsners Rechtsbeistand brachte sofortige Beschwerde gegen diesen Entscheid ein. Der Ball liegt damit beim Oberlandesgericht (OLG), das nun über den Fall befinden muss. Auf Grund der Entscheidung müsste Elsner bis 8. August im Gefängnis bleiben, bis eine neuerliche Haftprüfungsverhandlung fällig wäre. Durch die Beschwerde könnte er aber früher aus der Haft entlassen werden, vorausgesetzt, dass das OLG in seinem Sinn entscheiden würde. "Der Beschluss des OLG wird in jedem Fall vor dem 8. August erfolgen", meinte Gneist.
Elsner beschäftigt auch den Verfassungsgerichtshof. In der bevorstehenden Sommer-Session nimmt der Gerichtshof die Beratungen über seine Beschwerde auf, in der er die Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren (fair trial) und der Unschuldsvermutung beklagt. Vor Kurzem hat der Ex-BAWAG-Chef eine zweite Beschwerde eingebracht, diesmal zu seiner Überführung nach Österreich. Sie kann in der Juni-Session noch nicht beraten werden; derzeit läuft das Vorverfahren.
In dieser zweiten Beschwerde behauptet Elsner, dass er in seinen verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechten auf Freiheit und Sicherheit verletzt worden sei. Konkret sei "das Festhalten im Ambulanz-Jet sowohl auf französischem als auch auf österreichischem Hoheitsgebiet bzw. Luftraum zur Überführung von Frankreich nach Wien- Schwechat" ein Eingreifen in seine Grundrechte "ohne erkennbare gesetzliche oder sonstige Grundlage".
(apa)
