Verstärkter Kampf gegen Doping: Mittel werden um 500.000 bis 900.000 Euro erhöht
- Zuständigkeit wandert zu Anti-Doping-Agentur NADA
·'Peter Schröcksnadel
ist für mich ein Häferl'
Deftige Wortspende von
ÖOC-Präsident Wallner
·Das wurde bei ÖSV- Athleten gefunden
Auszüge aus dem IOC- Protokoll im Wortlaut
·Erklärung ÖOC-Präsident Wallner
KLICKEN: Betrifft den
ÖOC-Sitzungs-Beschluss
·Auszüge aus IOC-
Urteilsbegründung
Kritik an Verantwortung von ÖOC und ÖSV
·Reaktionen auf die Entscheidung des ÖOC
Überharte Maßnahmen? Betroffene üben Kritik
Mit der Beschlussfassung eines Anti-Doping-Gesetzes und der Ratifizierung der internationalen UNESCO-Konvention gegen Doping im Sport schlägt Österreich im Parlament ein neues Kapitel im Kampf gegen den Doping-Missbrauch auf. Nach den noch immer nachwirkenden Skandalen der vergangenen Monate wird Österreich die Mittel für die Anti-Doping-Politik von 500.000 auf 900.000 Euro erhöhen.
Diese Zahlen gab Sport-Staatssekretär Lopatka in Flachau bekannt. Zum Vergleich: das deutlich größere Deutschland wendet für den Anti-Doping-Kampf 1,8 Millionen Euro auf.
Lopatka präsentierte im Rahmen der Tagung von Sports Media Austria sein Programm gegen Doping. "Es ist ganz klar, der Sport ist auf dem Prüfstand", betonte der Sport-Staatssekretär, der sich auch für eine internationale Vereinheitlichung der Richtlinien und klare rechtsverbindliche Bestimmungen auf EU-Ebene einsetzen will.
Mit dem österreichischen Gesetz wandert die Zuständigkeit bei Doping-Vergehen von den Sport-Gremien (Verbände bzw. BSO in erster und zweiter Instanz) in eine nationale Anti-Doping-Agentur (NADA), die außerhalb der Sport-Verbände steht. Die NADA wird als GesmbH gegründet, an der der Bund 51 Prozent und die Länder 49 Prozent halten. Die noch zu bestimmende Geschäftsführung wird durch eine Rechts-, Medizin- und Ethik-Kommission unterstützt. "Ein Verband, der ein NADA-Urteil nicht umsetzt, verliert die gesamte Förderung", erklärte Lopatka.
Das von allen fünf Parlaments-Parteien getragenen neue Gesetz regelt Anordnung und Durchführung der Dopingkontrollen, die auch außerhalb der Wettkampf-Perioden, rund um die Uhr und in allen Institutionen durchgeführt werden können. Sportrechts-Experte Christian Flick sieht mit dieser Regelung und der Verabschiedung des Gesetzes "juristisch gesehen einen großen Fortschritt".
(apa)
