Wegen "Käfighaltung" von G-8-Gegnern: Anwälte erstatten Anzeige gegen Behörden
- Gefangenen-Sammelstellen unmenschlich & unwürdig
- Über 1.000 Menschen während Gipfel inhaftiert
·Brutale 'Käfighaltung' der G-8-Gipfelgegner
Polizei hat 20 Gefangene auf 25 m² eingesperrt
·G8-Demos: Wiener aus Haft freigelassen
Nach Stunden in Zelle in Rostocker Lagerhalle
·Nach G-8-Gipfel wird deutliche Kritik laut
Ziele für Klima und Afrika
"nicht ausreichend"
·Merkel bewertet G8- Gipfel als vollen Erfolg
Ist trotz Abstrichen bei Klimapolitik zufrieden
·G-8 lassen 60 Mrd. für Afrika springen!
Mächtige einigen sich auf Anti-Aids-Hilfsprogramm
·Rock trifft Politik am Rande von G-8-Gipfel
Über 80.000 Menschen auf Konzert für Afrika
·Greenpeace-Ballon von Polizei gestoppt
BILDER: Das waren die
G-8-Demonstrationen!
·G-8-Ergebnisse für Bono und Geldof Farce
Abschlussdokument nur sprachliches Labyrinth
·"Es lohnt sich, hartnäckig zu sein"
Alle Pressestimmen zum G-8-Gipfel in Deutschland
Anwälte haben wegen des Festhaltens von G-8- Gegnern in käfigartigen Sammelstellen Strafanzeige erstattet. Wie der Republikanische Anwaltsverein mitteilte, wurden die Anzeigen von den Juristen sowohl in Eigeninitiative als auch im Namen betroffener Demonstranten gestellt. Die Strafanzeigen lauteten auf Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung.
Nach Erkenntnissen des Republikanischen Anwaltsvereins, der den Demonstranten beim G-8-Gipfel von Heiligendamm rechtlichen Beistand gewährt hatte, waren 1.146 Personen in den Gefangenen-Sammelstellen festgehalten worden. In den Drahtkäfigen mit Betonböden seien mitunter bis zu 20 Gefangene auf 25 Quadratmetern eingesperrt gewesen.
Das Vorgehen der Polizei stelle einen Verstoß gegen Artikel 1 (Menschenwürde) und 2 (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) des deutschen Grundgesetzes (Verfassung), gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und die UN-Menschrechtscharta dar.
Dolzer wies darauf hin, dass das Landgericht Rostock bereits in einem Fall entschieden habe, dass die mehr als siebenstündige Ingewahrsamnahme eines Demonstranten rechtswidrig gewesen sei, weil spätestens nach gut zwei Stunden ein Richter über den Fortbestand des Freiheitsentzugs hätte entscheiden müssen.
Die Polizei hat dagegen betont, die Gefangenen-Sammelstellen und die Behandlung der Inhaftierten hätten in allen Punkten den gesetzlichen Erfordernissen entsprochen.
(apa/red)
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