Dienstag, 19. Juni 2007

Brüssel plant Bleiberecht für Flüchtlinge:
"Ungerechtigkeit muss beseitigt werden"

  • Recht auf stärkeren Schutz nach 5 Jahren Aufenthalt

Die EU-Kommission will in Europa lebende anerkannte Flüchtlinge mit anderen langfristig in der EU ansässigen ausländischen Staatsbürgern gleichstellen. So sollen auch Flüchtlinge in eine entsprechende Richtlinie aufgenommen werden, die den Schutz von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen in der EU garantiert, verlangte EU-Justizkommissar Franco Frattini in Brüssel. In Österreich ist mit der Richtlinie, die von der Alpenrepublik bereits umgesetzt wurde, die Öffnung der Gemeindebauten für Nicht-EU-Ausländer verbunden.

Langfristig Aufenthaltsberechtigte genießen in der EU durch die Richtlinie einen verstärkten Ausweisungsschutz, werden in vielen wirtschaftlichen und sozialen Belangen wie EU-Bürger behandelt und können sich aus beruflichen Gründen oder zu Studien- oder sonstigen Zwecken unter Bedingungen auch in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten. Bei der Verabschiedung der Richtlinie 2003 seien diese Rechte - wie etwa die in der EU geltenden Freizügigkeit - Flüchtlingen nicht zuerkannt worden. "Diese Ungerechtigkeit muss beseitigt werden", forderte Frattini.

Wie andere Migranten sollen die Flüchtlinge nach den Vorschlägen der EU-Kommission Anrecht auf einen solchen verstärkten Schutz nach fünf Jahren Aufenthalt in einem EU-Staat haben. Der Betreffende muss ausreichende Einkünfte und einen Krankenversicherungsschutz nachweisen. Die EU-Staaten können von den Ausländern zudem verlangen, dass sie je nach nationalen Gegebenheiten die Anforderungen für die Integration erfüllen.

(apa/red)

19.6.2007 08:01