Dienstag, 5. Juni 2007

Rückschläge für US-Regierung: Zwei Anklagen in Guantanamo fallen gelassen

  • Problematische Einstufung der beiden Beschuldigten
  • Angeklagte galten bloß als "feindliche Kombattanten"

Ein Militärgericht im US-Gefangenenlager Guantanamo hat die Einstufung von zwei Häftlingen als "unrechtmäßige feindliche Kombattanten" für unzulässig erklärt. Damit haben die Bemühungen der US-Regierung um schnelle Verfahren gegen Insassen des umstrittenen Gefangenenlagers einen Rückschlag erlitten. Damit sind auch alle weiteren Verfahren vor den umstrittenen Militärkommissionen in Frage gestellt. Ein Sprecher der US-Regierung sagte, man stimme nicht mit den Urteilen überein. Das Verteidigungsministerium prüfe derzeit, ob es die Entscheidungen anfechten werde.

Im ersten Fall erklärte Richter Peter Brownback, der beschuldigte Kanadier Omar Khadr sei bisher nicht formell zu einem "ungesetzlichen feindlichen Kämpfer" erklärt worden. Das Gericht sei daher nicht für den 20-Jährigen zuständig. Im zweiten Verfahren gegen Salim Ahmed Hamdan aus dem Jemen erklärte Richter Keith Allred mit der gleichen Begründung, er sei nicht befugt, sich mit dem Fall zu befassen. Die Urteile stellen jedoch nicht die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des umstrittenen Gefangenenlagers auf Kuba in Frage.

Omar Khadrs Chefverteidiger Dwight Sullivan sagte aber, die Entscheidung könne alle weiteren Verfahren stoppen, da bisher keiner der 380 Guantanamo-Häftlinge offiziell zum "ungesetzlichen feindlichen Kämpfer" erklärt worden sei. Das Urteil sei zudem ein weiterer Beweis dafür, dass das System der Kommissionen gescheitert sei. "Dies ist ein Rechtssystem, das nicht mit amerikanischen Werten im Einklang steht." Auch Menschenrechtsgruppen forderten erneut, die Verfahren an US-Bundesgerichte oder reguläre Kriegsgerichte weiterzuleiten.

Dagegen erklärte US-Regierungssprecher Tony Fratto, die Urteile bedeuteten keineswegs, dass das System der Militärkommissionen nicht angemessen sei. Die Kommissionen waren 2006 vom US-Kongress eingerichtet worden, nachdem der Oberste Gerichtshof die ursprünglich von Bush angeordneten Militärtribunale zur Strafverfolgung von Terrorismus-Verdächtigen gestoppt hatte. Kläger war damals Hamdan.

Khadr war 2002 im Alter von 15 Jahren während eines Gefechts in Afghanistan gefangen genommen worden. Der heute 20-Jährige wird unter anderem des Mordes an einem US-Soldaten beschuldigt. Er soll bei einem Feuergefecht in Afghanistan im Juli 2002 einen US-Soldaten mit einer Granate getötet haben. Seine Anwälte beschrieben ihn als Kindersoldaten, der rehabilitiert und nicht inhaftiert werden sollte. Khadr bleibt auch nach der Entscheidung des Tribunals in Guantanamo.

Dem Jemeniten Hamdan wird vorgeworfen, der persönliche Fahrer und Leibwächter von Al-Kaida-Führer Osama Bin Laden gewesen zu sein. Ihm werden Verschwörung und Unterstützung des Terrorismus zur Last gelegt. In der Anklage erklärten die Streitkräfte, Hamdan sei in die Bombenanschläge auf die US-Botschaften in Kenia und Tansania 1998, den Anschlag auf das US-Kriegsschiff "USS Cole" 2000 und die Anschläge vom 11. September 2001 verwickelt. Er habe als Bin Ladens Fahrer und Leibwächter gearbeitet und habe außerdem Waffen an die Al Kaida und ihre Verbündeten geliefert.

Die Genfer Konventionen zum Umgang mit Kriegsgefangenen kennen den Begriff "ungesetzliche feindliche Kämpfer" nicht. Die USA verstehen darunter jene Personen, die gegen das Kriegsrecht verstoßen und keine Uniformen mit Diensträngen sowie ihre Waffen nicht offen tragen. Laut US-Rechtssprechung haben die "ungesetzlichen Kämpfer" weniger Rechte als Kriegsgefangene.

Als erster Gefangener war der Australier David Hicks wegen Unterstützung des Terrorismus angeklagt worden. Im März wurde er zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt, die dann im Zuge einer gerichtlichen Vereinbarung auf neun Monate abgemildert wurde. Hicks verbüßt seine restliche Haft derzeit in einem Gefängnis in Adelaide in Australien.

(apa/red)

5.6.2007 15:37