Neues Gesetz ohne Verbesserung: Legale
24-Stunden-Betreuung weiterhin zu teuer
- Hilfsorganisationen: 4.500 Euro im Monat pro Fall
- Kollektivvertrag von Neuregelung unangetastet
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Das Österreichische Hilfswerk und die Caritas haben unisono erklärt, dass in Anbetracht des derzeit gültigen kollektivvertraglichen Rahmens im Bereich der sozialen Trägerorganisationen weiterhin keine leistbare 24-Stunden-Betreuung angeboten werden kann. Das Hilfswerk kündigte daher an, sich künftig auf die Beratung zu konzentrieren und als Vermittler von selbstständigen Hilfskräften aufzutreten.
Laut Berechnungen des Hilfswerks würden die Kosten pro Betreuungsfall an die 4.500 Euro im Monat betragen. Auch in der Vergangenheit hatte das Hilfswerk aus Kostengründen keine Rund-um-die -Uhr-Betreuung angeboten. Der Grund dafür war damals wie heute derselbe: Alle Mitarbeiter - egal welche Tätigkeit sie ausüben - fallen unter den Kollektivvertrag der sozialen Trägerorganisationen und müssen dementsprechend entlohnt werden.
Beim In-Kraft-Treten des Hausbetreuungsgesetzes am 1. Juli bleibt der Kollektivvertrag vom Gesetz unangetastet. Und eine eigene Regelung mit niedrigeren Stundenlöhnen für Arbeitskräfte in der Rund- um-die-Uhr-Betreuung wird von der Gewerkschaft der Privatangestellten kategorisch abgelehnt.
Walter Marschitz vom Österreichischen Hilfswerk geht aber ohnehin davon aus, dass "das Selbstständigenmodell zum Regelfall wird". Das Hilfswerk werde daher auch nach dem 1. Juli keine Mitarbeiter für 24- Stunden-Betreuung engagieren. Man plane vielmehr, sich auf die Beratung zu konzentrieren und als Vermittler von selbstständigen Hilfskräften aufzutreten, so Marschitz.
Auch Caritas-Präsident Franz Küberl teilte die Einschätzung des Hilfswerks. Auch er meinte, es sei "wahnsinnig schwierig", den betroffenen Menschen unter den gegenwärtig gültigen Rahmenbedingungen im Bereich der Rund-um-die-Uhr-Betreuung ein attraktives Angebot zu machen. (APA/red)
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