Vorschlag des Bundeskanzlers verworfen: Neues Asylgericht kommt nun doch nicht
- Platter plant stattdessen neues Verwaltungsgericht
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Im Rahmen der Staats- und Verwaltungsreform kommt nun doch kein eigener Asylgerichtshof. Wie Innenminister Günther Platter im Gespräch mit der APA bestätigt, wird für Asylangelegenheiten künftig das neu zu schaffende "Bundesverwaltungsgericht" zuständig sein. Dort soll sich aber ein eigener Senat mit dieser Materie befassen. Ein mageres Ergebnis zeichnet sich vorerst bei den Rechnungshof-Kompetenzen ab: Die von Präsident Josef Moser gewünschte Erweiterung kommt offenbar nicht. Ein erster Gesetzesentwurf für die Staatsreform könnte aber schon vor dem Sommer möglich sein.
Im Regierungsprogramm war noch explizit die Schaffung eines eigenen Asylgerichtshofes vorgesehen, von diesem Plan ist die im Kanzleramt eingesetzte Staatsreform-Arbeitsgruppe schon vor längerem abgekommen. Berufungen gegen Beschwerden der Asylbehörden sollen stattdessen künftig beim "Bundesverwaltungsgericht erster Instanz" behandelt werden, das auch für alle anderen Bereiche der unmittelbaren Bundesverwaltung zuständig sein soll.
Im Vergleich zum "Unabhängigen Bundesasylsenat" (UBAS), der bisher für Berufungen gegen Asylbescheide zuständig ist, erwartet sich Platter vom neuen Gericht eine "höhere Effizienz". Der Weg vom Bundesverwaltungsgericht zum darüber angesiedelten Höchstgericht, dem Verwaltungsgerichtshof, soll nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein - nämlich, wenn neue grundsätzliche Rechtsfragen geklärt werden müssen.
Parallel zum Bundesverwaltungsgericht sollen auch in den Bundesländern "Landesverwaltungsgerichtshöfe" eingerichtet werden, die als Berufungsinstanzen in Fragen der Landes- und der mittelbaren Bundesverwaltung dienen sollen. Damit werden Beschwerden gegen Entscheidungen der österreichischen Verwaltungsbehörden künftig nicht mehr von der nächsthöheren Verwaltungsbehörde, sondern von einem unabhängigen Gericht behandelt.
(apa/red)
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