Dienstag, 5. Juni 2007

3 Mitarbeiter nach Nordsee-Fischskandal verurteilt: Geldstrafen von 150 bis 1.170 €

  • Wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz
  • Verdorbene Lebensmittel bewusst in Umlauf gebracht

Im Zusammenhang mit dem Fischskandals bei der "Cerny und Nordsee FischhandelsgmbH" im Dezember 2005 wurden drei damalige Mitarbeiter des Nordsee-Tochterunternehmens von einem Salzburger Bezirksrichter verurteilt. Sie bekannten sich schuldig und müssen nun wegen des Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz Geldstrafen in der Höhe von 150 bis 1.170 Euro zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Bezirksanwalt keine Erklärung abgegeben hat.

Die drei Mitarbeiter sollen "im bewussten und gewollten Zusammenwirken verdorbene Lebensmittel vorsätzlich in den Verkehr gebracht" haben, hieß es im Strafantrag. "Alle drei haben sich voll inhaltlich schuldig bekannt und das Urteil auch angenommen", erläuterte Bezirksgerichtsvorsteher Wolfgang Filip.

Bezirksrichter Rupert Hurch habe den Prozess auf Wunsch der Beschuldigten um einen Tag vorverlegt, sagte Filip. Das Landesgericht wurde laut Mediensprecher Hans Rathgeb darüber nicht informiert. Und die Medien standen vor einem verschlossenen Verhandlungssaal. Hurch war nicht erreichbar.

Nach einer anonymen Anzeige hatten Lebensmittelpolizisten und Kriminalbeamte das Unternehmen in der Salzburger Bachstraße am 15. Dezember 2005 in aller Frühe unter die Lupe genommen. Das Ergebnis der unangemeldeten Kontrolle sorgte für großes Aufsehen. Die Beamten entdeckten laut der Leiterin der Lebensmittelpolizei 4.000 Kilogramm abgelaufene "Entsorgungsware".

Sieben von 17 stichprobenartig gezogenen Produkten waren verdorben, sechs Proben verstießen gegen die Lebensmittelhygieneverordnung. Zum Erstaunen der Ermittler ließ man Lebensmittel sogar mit Hilfe eines Heizstrahlers vermutlich zur Umetikettierung auftauen. Fischwaren lagen angeblich in der Gemeinschaftsdusche herum. Die Kontrolleure stellten zahlreiche Hygienemängel fest - sie fanden verschmutzte Arbeitsgeräte und Böden vor. Eine Gesundheitsgefährdung wurde nicht festgestellt.

Verantwortlich gemacht wurden dafür ein mittlerweile entlassener leitender Angestellter von "Cerny und Nordsee" sowie zwei damalige Mitarbeiter des Unternehmens. Der ehemalige leitende Angestellte erhielt 90 Tagessätze je 13 Euro (insgesamt 1.170 Euro), einer seiner Ex-Kollegen 70 Tagessätze je 13 Euro (910 Euro) und der Dritte 50 Tagessätze je drei Euro (150 Euro).

Falls sie die Schuld nicht begleichen, blüht ihnen eine Ersatzfreiheitsstrafe von 45 bzw. 35 und 25 Tagen. Der Richter habe den Strafrahmen von bis zu 180 Tagessätze zur Hälfte ausgeschöpft, erläuterte der Gerichtsvorsteher.

Nicht nur gegen die ehemaligen Nordsee-Mitarbeiter, sondern auch gegen einen Magistratsbeamten läuft ein Strafverfahren. Dem Lebensmittelkontrolleur wurde wegen des Verdachts des Amtsmissbrauches am 24. Mai am Landesgericht Salzburg der Prozess gemacht. Der 47-Jährige hat laut Staatsanwaltschaft über fünf Jahre hindurch seine Kontrollen dem leitenden Angestellten, der auch sein Nachbar ist, vorangekündigt. Als er dann in dem Betrieb auftauchte soll er die Stichproben nicht gezogen, sondern nur entgegengenommen haben. Der Beamte des Markt- und Veterinäramtes bekannte sich nicht schuldig. Die Verhandlung wurde vertagt.

(apa/red)

5.6.2007 10:38