Pflegepaket trotz Misstönen durch: Keine
inhaltliche Einigkeit Buchinger-Bartenstein
- Nationalrat: Weiter Differenzen in der Koalition
- Opposition kritisiert das Paket als nicht ausreichend
·Pflege: Separate Anträge von SP & VP
Buchinger glaubt nicht an Amnestie-Verlängerung
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·Neue Volksanwälte im Nationalrat gewählt
Wahlrechtspaket durch: Urnengang mit 16 ist fix
Der Nationalrat hat trotz koalitionärer Misstöne das erste große Pflegepaket verabschiedet. Zwar hielten sich die gegenseitigen Attacken von Wirtschaftsminister Martin Bartenstein und Sozialminister Erwin Buchinger in Grenzen, in der Sache blieben aber die bekannten Differenzen bestehen. Die Opposition kritisierte das vorliegende Paket als nicht ausreichend. Die beiden Gesetzesbeschlüsse regeln die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die 24-Stunden-Pflege und ermöglichen es dem Sozialminister, öffentliche Zuschüsse zu gewähren, die noch definiert werden.
Bartenstein sprach in der Debatte von einem ersten Schritt, der von ihm und Buchinger gesetzt werde. Einen weiteren hält er nach den "positiven Beratungen" im heutigen Ministerrat schon im Juli für möglich. Neuerlich sprach sich Bartenstein dafür aus, auch bei selbstständiger Pflege eine öffentliche Zuwendung zu gewähren. Denn wie Buchingers Pläne jetzt da stünden, wären sie ein Minderheitenprogramm. Die Verantwortung dafür, dass nur ab Pflegestufe 5 gefördert werden soll, wies Bartenstein von der ÖVP in Richtung SPÖ.
Widerspruch von Buchinger
Buchinger widersprach. In der Pflege-Arbeitsgruppe habe just der Vertreter des VP-geführten Finanzministeriums die Position vertreten, dass sogar erst ab Pflegestufe 6 Zuschüsse gewährt werden sollten. Bezüglich der Selbstständigen-Förderung zeigte sich der Sozialminister einmal mehr "skeptisch": "Aber reden kann man darüber." Bedauert wurde vom Sozialminister, dass die ÖVP in den letzten Tagen den gemeinsamen Weg verlassen habe. Abgelehnt wurde von Buchinger der Wunsch der Volkspartei, die Pflege-Amnestie bis Jahresende zu verlängern. Diese Ausdehnung der Straffreiheit forderte die Grün-Abgeordnete Sabine Mandak mit einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion, der aber von keiner anderen Fraktion unterstützt wurde.
Auch auf Abgeordneten-Ebene durfte ein rot-schwarzes Scharmützel nicht fehlen. SP-Behindertensprecherin Christine Lapp warf der ÖVP vor, die Sicherheit der Betroffenen nicht im Auge zu haben. Zuerst habe man sich in den Wartesaal gesetzt und Buchinger bei der Suche nach einer Lösung zugesehen und dann habe man sich auch noch in den Schmollwinkel verzogen. Auf der anderen Seite erklärte die VP-Abgeordnete Barbara Riener, dass die SPÖ die Betroffenen verunsichere und dankte Finanzminister Wilhelm Molterer, dass er nun den Blick auf das Wesentliche lenke.
Mandak meinte zur vorliegenden Materie Hausbetreuungsgesetz schlicht: "Der Name des Gesetzes ist so schlecht wie das Gesetz, das uns vorliegt." Hauptkritik der Grünen war, dass die Betroffenen 24 Tage vor Auslaufen der Amnestie immer noch nicht wüssten, was auf sie zukomme. Zudem würden letztlich nur fünf Prozent der Betroffenen von den öffentlichen Zuschüssen profitieren können. Ein Rückverweisungsantrag der Grünen zu dem Gesetz fand keine Zustimmung.
FPÖ: Gefahr der Scheinselbstständigkeit
Seitens der FPÖ bemängelte Behindertensprecher Norbert Hofer, dass es im Gesetz eine unzureichende Qualitätssicherung für die Pflege gebe. Zudem bestehe die Gefahr der Scheinselbstständigkeit. Auch werde es weiter Illegalität in der Beschäftigung geben, da sich die meisten Betroffenen die Pflege unverändert nicht leisten könnten. Hofer verlangte zur Linderung der Probleme eine Anhebung des Pflegegelds.
Ex-Sozialministerin Ursula Haubner sah die Regierung "kläglich gescheitert". Einmal mehr forderte sie, dass Zuschüsse schon ab Pflegestufe 3 zugesprochen werden, umso mehr als das Pflegegeld wieder nicht valorisiert wurde. Weiters vermisste die BZÖ-Abgeordnete, dass auch keine begleitende Maßnahmen wie etwa die Schaffung des Lehrberufs Pflege gesetzt würden.
Das Hausbetreuungsgesetz gilt für Personen ab Pflegestufe 3, sowie für jene in Pflegestufe 1 und 2, die auf Grund einer Demenzerkrankung eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung brauchen. Für alle anderen kommt das Hausangestelltengesetz zur Anwendung. Engagiert werden können sowohl angestellte als auch selbstständige Pfleger, wobei bei letzteren nach derzeitigem Stand keine staatliche Förderung vorgesehen ist. Das Gesetz lässt Arbeitszeitmodelle zu, die die derzeit illegale durchgehende Betreuung während 14 Tagen durch meist ausländische Arbeitnehmer auf eine rechtliche Grundlage stellen. Die Entlohnung richtet sich wie bisher nach den Mindestlohntarifen bzw. Kollektivverträgen.
(APA/red)
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