Schweizer Grenzen werden durchlässiger: Eidgenossen öffnen EU-Bürgern Arbeitsmarkt
- Berner Experten erwarten auch mehr Zuwanderung
- Für osteuropäische EU-Staaten weiterhin Schranken
Die Schweiz öffnet ihren Arbeitsmarkt gegenüber der Mehrheit der EU-Länder. Ab sofort können sich Erwerbstätige aus den 15 alten EU- und den EFTA-Staaten sowie Malta und Zypern frei in der Schweiz niederlassen. Die Kontingente werden aufgehoben.
In der ersten Phase nach Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens mit der EU vor fünf Jahren war die Einwanderung von so genannten "Daueraufenthaltern" auf 15.000 pro Jahr begrenzt. Diese Kontingente wurden immer restlos ausgeschöpft.
Die Behörden gehen deshalb davon aus, dass sich die Zuwanderung mit dem Wegfall der Kontingente verstärken wird. Gleichzeitig wird damit gerechnet, dass ein Teil der ansässigen Ausländer ihren Status in Daueraufenthalter ändert.
Laut Serge Gaillard, Chef der Direktion für Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), dürfte sich die Erweiterung der Personenfreizügigkeit positiv auf die Konjunktur auswirken: Auf Grund der guten Konjunktur werden zusätzliche Arbeitskräfte gebraucht, die zugleich zum Wirtschaftswachstum beitragen.
Die Gewerkschaften sehen in der Personenfreizügigkeit aber auch Probleme. So wird erwartet, dass der Druck auf die Löhne steigt. Der Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) befürchtet, dass der Konkurrenzdruck vor allem für schlecht ausgebildete Arbeitskräfte wächst.
Für die Arbeitgeber überwiegen dagegen klar die Vorteile für die Schweizer Volkswirtschaft, in ganz Europa Spezialisten rekrutieren zu können. Deren Präsenz sorge für weitere Jobs, sagte Thomas Daum, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.
Dennoch bleibt der freie Personenverkehr ein Politikum. Sollte die Zuwanderung künftig mehr als 10 Prozent über dem Durchschnitt der letzten drei Jahre liegen, wäre die Schweiz berechtigt, ab 1. Juni 2008 wieder Kontingente einzuführen.
Das Auslaufen der Kontingente betrifft vorerst nicht die acht osteuropäischen Staaten, die 2004 der EU beitraten. Für diese bleiben die Beschränkungen bis 2011 bestehen.
Das Parlament wird über die Weiterführung und die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Staaten entscheiden müssen. Sein Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum und käme 2009 vors Volk.
(APA/red)

