Banken-Ausschuss im Zeichen der AMIS- Affäre: 60 Mio. Euro Kundengelder sind weg
- Wirtschaftsprüferin Popp schöpfte keinen Verdacht
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Bei der Insolvenz des Wiener Fondsanbieters AMIS sind laut Anklage der Staatsanwaltschaft 62 Mio. Euro durch gewerbsmäßigen Betrug veruntreut worden, ein Prozess steht bevor, für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Gabriele Popp, Wirtschaftsprüferin bei der BDO Auxilia Treuhand GmbH und Abschlussprüferin des im Jahr 2005 Pleite gegangenen Fondsanbieters, hat vor dem Banken-Untersuchungsausschuss des Parlaments ihre Tätigkeit als Wirtschaftsprüferin der AMIS in den Jahren vor der Pleite verteidigt. Dabei beteuerte sie, keine Verdachtsmomente für den mutmaßlichen Anlegerbetrug in großem Stil gesehen zu haben.
Gegen die Kanzlei BDO Auxilia Treuhand ist ein Schadenersatzprozess anhängig, den zwei geschädigte AMIS-Anleger angestrengt haben. Die Kanzlei weist die Vorwürfe zurück.
Wirtschaftsprüferin Popp schilderte, dass die Kundengelder bei AMIS auf Sammelkonten und nicht in Einzelkonten gehalten wurden. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) habe aber in ihrem AMIS-Prüfbericht von Einzelkonten gesprochen, so der SP-Abgeordnete Kai Jan Krainer. Der FMA-Bericht sei diesbezüglich "vielleicht falsch, aber es hätte keine rechtlichen Konsequenzen gehabt ob es Einzel- oder Sammelkonten waren", meinte Popp. Sie selber habe die FMA jedenfalls nicht darauf aufmerksam gemacht.
Das "unrechtmäßige Halten von Kundengeldern" bei AMIS sei ihr bekannt gewesen, aber es habe sich nur um ein Treuhandkonto gehandelt. Die Wirtschaftsprüferin betonte, sie habe sich bei vielen Dingen auf die Angaben des AMIS-Vorstands verlassen. Dieser sei auch für die Bilanzen verantwortlich. Die AMIS-Kundengelder seien in Luxemburg verwahrt gewesen, dort habe sie bei der Depotbank nicht prüfen können. "Wenn das so ist, ist Ihre Prüfung wertlos, weil sie nie prüfen können", monierte der Abgeordnete Ewald Stadler (F).
Ausschussvorsitzender Martin Graf (F) hielt Popp vor, dass sie durch Überprüfung des Standes der Kundengelder und der Provisionserlöse den mutmaßlichen Betrug bei AMIS erkennen hätte können. Die Höhe der Depotstände sei ihr bekannt gegeben worden, bei der Luxemburger Depotbank Sella Bank Luxembourg habe sie aber den tatsächlichen Stand der Konten nicht überprüfen können, so die Prüferin.
Als Vorschläge zur Verbesserung der Prüfungen und zur Verhinderung von Betrugsfällen schlug Popp vor, die Sammelkonten für Kundengelder abzuschaffen und für jeden Kunden verpflichtend Einzeldepots einzuführen. Weiters wäre eine "verbesserte Kommunikation zur Aufsichtsbehörde" wünschenswert, etwa durch den Austausch von Beschwerden zwischen Aufsichtsbehörde und Wirtschaftsprüfer. Das Problem bei AMIS sei gewesen, dass "der Betrug im Ausland passierte". Geschädigt wurden aber offenbar rund 16.000 Kunden in Österreich und Deutschland.
Der vom Gericht mit der Untersuchung der Insolvenz beauftragte Sachverständige Gottwald Kranebitter hatte im Herbst ein Gutachten erstellt und darin unter anderem festgehalten, dass die AMIS bereits im Jahr 2000 Insolvenz hätte anmelden müssen - lange bevor sie 2005 wirklich in Konkurs ging. Die Bilanzen seien seit 2000 unrichtig, weil sie die Verbindlichkeiten aus den Rückführungsverpflichtungen von zu Unrecht entnommenen Kundengeldern nicht zeigten, heißt es in dem Gutachten. "Ich als Abschlussprüfer habe das nicht erkannt", sagte Popp heute dazu.
Vorgehalten wurde der Wirtschaftsprüferin auch ein Schreiben, wonach ihre Kanzlei für einen Scheidungsstreit von AMIS-Mitgründer Harald Loidl ein möglichst niedriges Wertgutachten über die Firma machen sollte, damit dessen Ehefrau weniger Geld erhalten solle. Das Gutachten habe nichts mit ihrer Tätigkeit als Wirtschaftsprüferin zu tun, betonte Popp.
Durch die AMIS-Pleite wurden rund 16.000 Anleger, darunter rund 10.000 in Österreich, um rund 62 Mio. Euro geschädigt. Die früheren Gründer des Wiener Wertpapierdienstleisters AMIS, Dietmar Böhmer und Harald Loidl, sind seit rund eineinhalb Jahren in Haft. Die beiden waren im November 2005 in Venezuela festgenommen worden. Böhmer und Loidl sind wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug angeklagt, es gilt die Unschuldsvermutung. (apa/red)

