Juristisch ungeklärt: Dopingprozess gegen Juventus Turin wegen Verjährung eingestellt
- Vorwurf des Sportbetrugs bleibt unbeantwortet
- Juve-Anwalt wertet Einstellung als Erfolg für Klub
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Der Dopingprozess gegen Juventus Turin ist endgültig im Sande verlaufen. Der Oberste Gerichtshof Italiens hob den in zweiter Instanz erlassenen Freispruch gegen den früheren Juve-Geschäftsführer Antonio Giraudo und Teamarzt Riccardo Agricola zwar auf, stellte das Verfahren aber wegen Verjährung ein. Damit bleibt juristisch ungeklärt, ob der italienische Rekordmeister zwischen 1994 und 1998 durch die Verabreichung leistungsfördernder Arzneimittel tatsächlich Sportbetrug begangen hat.
Die Anklage wegen Sportbetrugs gegen die beiden Juve-Funktionäre sei zwar zulässig gewesen, jedoch hätten die Vorwürfe in einem neuen Verfahren geklärt werden müssen. Dies aber komme wegen der Verjährung nicht in Frage. Der vom Turiner Staatsanwalt Raffaele Guariniello erhobene Vorwurf des EPO-Dopings bei Juve sei jedoch auf keinen Fall zulässig, befanden die Obersten Richter.
Juve-Anwalt Luigi Chiappero wertete dies als Erfolg für die Turiner: "Mit diesem Urteil ist Juve in Sachen EPO-Doping völlig freigesprochen worden", sagte Chiappero der "Gazzetta dello Sport". Die Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung sei kein Freispruch zweiter Klasse, sagte der Anwalt. In einem neuen Verfahren hätten die Angeklagten ihre Unschuld bewiesen, behauptete Chiappero.
Staatsanwalt Guariniello, der das Oberste Gericht angerufen hatte, wertete den Urteilsspruch dagegen als Erfolg für sich: "Dies ist ein Erfolg auf ganzer Linie. Es gab klare Urteile, leider sind die Fälle nun verjährt", sagte Guariniello.
(apa/red)
