Polizei völlig überlastet: Justiz-Streit um Demo-Verbot bei deutschem G-8-Gipfel
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Im wochenlangen Rechtsstreit mit Globalisierungsgegnern hat sich die Polizei mit ihrer Forderung nach einem umfassendem Demonstrationsverbot rund um das G-8-Treffen im norddeutschen Ostee-Badeort Heiligendamm durchgesetzt. In letzter Instanz gab das Oberverwaltungsgericht Greifswald dem Einspruch der Sicherheitsbehörden gegen eine Lockerung der massiven Einschränkungen statt. Die Richter erlaubten jedoch einen Protestmarsch auf der Bundesstraße 105, die nach Heiligendamm führt. Nun beraten die Innenminister von Bund und Ländern über die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Regierungschefs aus den acht führenden Industrienationen (G-8). Die Debatte über das Ausmaß der Vorkehrungen ging weiter.
Die räumlichen und zeitlichen Auflagen für Demonstrationen während des Gipfels seien rechtmäßig und verstießen nicht gegen das Grundgesetz, befanden die Greifswalder Richter. Sie hoben die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin vom vergangenen Freitag teilweise auf, das ein von der Polizei verhängtes Kundgebungsverbot im Umkreis von fünf bis zehn Kilometer um den zwölf Kilometer langen Sicherungszaun rund um Heiligendamm gelockert hatte. Ein Bündnis von Globalisierungskritikern hatte für den 7. Juni einen Sternmarsch zum Tagungsort geplant.
Die Polizei verbietet vom 30. Mai bis zum 8. Juni in einer 200-Meter-Zone vor dem Zaun öffentliche Versammlungen. Während des eigentlichen Gipfels soll die Sperrzone auf bis zu sechs Kilometer erweitert werden. Auch am Flughafen Rostock-Laage, auf dem die G-8-Staats- und Regierungschefs ankommen und abfliegen, sind vom 2. bis 8. Juni Versammlungen untersagt worden.
Die Organisatoren des Sternmarsches kritisierten das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald umgehend in aller Schärfe. "Dies ist ein schwerer Rückschlag für den friedlichen Protest im G8-Umfeld und ein schwarzer Tag für die Versammlungsfreiheit in Deutschland", sagte der Anwalt der Sternmarschorganisatoren, Carsten Gericke, der Deutschen Presse-Agentur dpa. Mit dem Urteil spitze sich der Konflikt zwischen Demonstranten und Polizei weiter zu. Ein Eil-Antrag beim Bundesverfassungsgericht wegen Verletzung von Grundrechten werde geprüft.
Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier sieht wegen der geplanten Demonstration der NPD gegen den Gipfel die Grenze der Belastbarkeit für die Polizei erreicht. Während des Gipfels würden 41 Prozent aller Ordnungshüter des Landes eingesetzt, sagte er der Berliner Tageszeitung "Die Welt". "Das ist absolut grenzwertig und nur mit persönlichen Belastungen zu stemmen." Die Innenminister von Bund und Ländern sind sich einig, dass die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihre Gäste umfassend geschützt werden müssen. Das Ausmaß der Vorkehrungen ist aber zwischen Union und SPD umstritten.
(apa/red)
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