Keine Rache für Tod von Braunbär Bruno: Münchner Gericht wies Abschuss-Klage ab
- Kein Verstoß gegen Erholung & Naturgenuss-Recht
Die Rechtmäßigkeit des Abschusses von Braunbär Bruno wird nicht gerichtlich überprüft. Das Verwaltungsgericht München wies eine Klage gegen den Abschuss des Bären vor einem Jahr als unzulässig ab.
Der Münchner Rechtsanwalt Rudolf P. Bruno Riechwald wollte mit seiner Klage feststellen lassen, dass die damalige Abschussgenehmigung rechtswidrig war. Das Gericht sah jedoch keine persönliche Betroffenheit Riechwalds.
Der Anwalt hatte argumentiert, der Abschuss des aus Italien nach Bayern gewanderten Tieres verstoße gegen das Recht auf Erholung und Naturgenuss in der Bayerischen Verfassung. "Mein Ziel ist es, dass sich so etwas nicht wiederholt. Der Bär wird dadurch nicht wieder lebendig", sagte Riechwald.
Der aus Norditalien stammende Bruno war über Österreich nach Bayern eingewandert und nach anfänglicher Freude bald von den Behörden als "Problembär" eingestuft worden. Wegen mangelnder Scheu vor menschlichen Siedlungen war er wiederholt aufgefallen. Er plünderte Bienenstöcke und Hühnerställe und durchquerte alpenländische Ferienorte.
Deshalb wurde das Tier per Allgemeinverfügung zum Abschuss freigegeben - allen Jagdberechtigten in den betroffenen Landkreisen war damit erlaubt, den Bären zu töten. Am 26. Juni wurde der bärige Einwanderer erlegt. Der Abschuss sorgte für heftigen Protest bei Tierschützern, aber auch in "Brunos" Herkunftsland Italien.
(apa/red)
Fall Heidrun Wastl13:58
Die irre BeichteTatverdächtiger Erich W. spricht von Unfall - "Ich habe sie vermutlich getroffen"
Anders Behring Breivik19:11
War er Einzeltäter?Norwegens Polizei ist sicher, dass der Attentäter die Anschläge allein ausgeführt hat
