Mittwoch, 30. Mai 2007

Juristisches Nachspiel: Gericht verhandelt heute über Abschuss von Braunbär "Bruno"!

  • Rechtsanwalt klagte Regierung von Oberbayern

Der Abschuss von Braunbär "Bruno" beschäftigt heute das Verwaltungsgericht München. Das Gericht erörtert in mündlicher Verhandlung, ob die Erlaubnis zum Abschuss des Bären im Spitzingseegebiet am 26. Juni vergangenen Jahres rechtswidrig war.

Geklagt hat der Münchner Rechtsanwalt Rudolf P. Bruno Riechwald, weil er sich in seinen Grundrechten verletzt sieht. Der Abschuss des aus Italien nach Bayern gewanderten Tieres verstoße gegen das Recht auf Erholung und Naturgenuss in der Bayerischen Verfassung. Der Bürger habe danach das Recht, europarechtlich geschützte, seltene Wildtiere in freier Wildbahn zu beobachten.

Die Regierung von Oberbayern als beklagte Partei widerspricht der Klage aus formalen Gründen. Die Klage sei unzulässig, weil es an einer persönlichen Betroffenheit des Anwalts durch den Abschuss fehle. Die Behörden hatten vor einem Jahr vergeblich versucht, "Bruno" einzufangen, und einen blutigen Unfall mit einem Menschen befürchtet. Nachdem auch eigens eingeflogene finnische Bärenjäger ihn nicht fangen konnten, wurde er zum Abschuss freigegeben. (APA/red)

30.5.2007 23:06