Nationalrat stellt Weichen für die Zukunft:
Neues Volksanwälte-Trio und Wählen mit 16
- Blaue gegen Stoisits: FPÖ stellt Protest-Taferln auf
- Wahlrechtspaket bringt längere Legislaturperiode
LIVE MITHÖREN bei den Debatten im Nationalrat!
·Platter drängt auf
e-Voting-Einführung!
Ziel: Erster Einsatz schon beim nächsten Urnengang

Peter Kostelka (S), Maria Fekter (V) und Terezija Stoisits (G) sind ab 1. Juli die Volksanwälte für die nächsten sechs Jahre. Sie wurden - entsprechend dem Vorschlag des Hauptausschusses - im Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen gewählt. Die FPÖ, die keinen Kandidaten nominieren durfte, zog während der Debatte aus und blieb bis nach der Abstimmung vor der Tür der Plenarsaales. Auch das neue Wahlrechtspaket ist durch und wurde von allen Parteien bis auf die FPÖ abgesegnet.
In der Debatte vor der Wahl - die in zwei Runden stattfand, weil die FPÖ eine (abgelehnte) Einwendung gegen die Tagesordnung eingebracht hatte - brachten die Parteien die bekannten Argumente zu dem Problem vor, dass es mit Grünen und FPÖ zwei nach Mandaten drittstärkste Parteien gibt.
FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache kritisierte es einmal mehr als "Verfassungsbruch", dass Nationalratspräsidentin Barbara Prammer den Grünen das Nominierungsrecht zugesprochen hat, weil sie bei der Nationalratswahl um 500 Stimmen mehr bekamen. Ein Recht, das der FPÖ zustehe, werde "mit Füßen getreten".
Die künftige Grüne Volksanwältin Stoisits musste in der Debatte einige auch untergriffige Kritik seitens der FPÖ über sich ergehen lassen. Die Blauen stellten während der Debatte Taferl mit der Aufschrift "Asyl-Anwältin Stoisits - nein danke" auf ihre Plätze. Strache nannte die Grüne "völlig unqualifiziert" und attestierte ihr ein "simples Weltbild" - nämlich dass Österreicher für sie "Rassisten, Ausländerfeinde, Rechtsradikale" seien, aber "jeder Zuwanderer ein Engel".
Umfassendes Wahlrechtspaket beschlossen
Auch das Wahlrechtspaket, das erste große Gesetzesvorhaben der rot-schwarzen Koalition, ist vom Nationalrat beschlossen worden. Bei der Schlussabstimmung folgten auch Grüne und BZÖ der Regierungsvorlage.
Einzig die FPÖ blieb bei ihrem Nein. In der unverbindlichen so genannten Zweiten Lesung hatten die Grünen der Verlängerung der Legislaturperiode eine Absage erteilt.
Die weit reichendste Maßnahme ist die Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre. Ebenfalls größere Auswirkung hat die Absenkung des aktiven Wahlalters von 18 auf 16, und des passiven Wahlalters von 19 auf 18 (außer bei Bundespräsidenten-Wahlen, wo es bei 35 bleibt).
Eingeführt wird die Briefwahl. Um eine geheime Stimmabgabe möglichst zu garantieren, muss eine eidesstattliche Erklärung beigefügt werden. Zudem muss der Stimmzettel bis zum allgemeinen Wahlschluss ausgefüllt sein, deshalb müssen Ort und Uhrzeit angegeben werden.
(apa/red)
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