Mittwoch, 30. Mai 2007

Jetzt ist es raus: BZÖ-Exekutionsverfahren betraf Westenthaler-Vertrauten Lukasek

  • Schuldete Autohaus Laimer noch über 4.000 Euro
  • Klage wurde aber bereits wieder zurückgezogen

Bei jenem Exekutionsverfahren, dass im Jahr 2006 gegen das BZÖ eingeleitet worden war, hatte es sich um Schulden des engen Vertrauten von BZÖ-Obmann Peter Westenthaler, Kurt Lukasek, gehandelt. Das gab der Kreditschutzverband von 1870 (KSV) gegenüber der APA bekannt. Lukasek meinte dazu, er könne dazu nichts sagen. Laut dem für die BZÖ-Finanzen zuständigen Bundesgeschäftsführer Arno Eccher ist der Fall erledigt, die Klage sei zurückgelegt worden. Dies bestätigte auch der Anwalt der klagenden Partei.

Laut Stellungnahme des KSV hatte Lukasek beim steirischen Autohaus Laimer Rechnungen in der Höhe von 4.319,53 Euro offen - Kosten und Nebengebühren, die nach der vom Autohaus geforderten Rückgabe eines PKW noch offen waren. Gegen Lukasek wurden laut KSV "diverse Exekutionsverfahren" eingeleitet, unter anderem auch eine gerichtlich beschlossene Pfändung. Die Forderungen wurden dann laut KSV "an das BZÖ als Dienstgeber Lukaseks" gerichtet. Eine Gehaltsexekution sei in solchen Fällen üblich, hieß es aus dem KSV.

Vom orangen Bündnis wurde innerhalb der gesetzten Frist keine Drittschuldnerklage oder sonstige Stellungnahme abgegeben, hieß es vom KSV. Daher wurde die Drittschuldnerklage über 1.400 EUR (laut KSV das "fiktiv hochgerechnete abzugsfähige Einkommen") gegenüber dem BZÖ eingebracht. Auch dagegen habe das Bündnis keinen Einspruch erhoben, der Zahlungsbefehl wurde damit rechtskräftig. Nachdem auch dann keine Reaktion erfolgt sei, wurde eine Fahrnis- und Forderungsexekution gegen das BZÖ eingeleitet. Es handle sich hierbei um einen "üblichen, standardisierten Ablauf, dem das BZÖ durch eine entsprechende Stellungnahme jederzeit hätte Einhalt gebieten können", so der KSV.

Sowohl Eccher als auch der Besitzer des Autohauses, Alexander Laimer, hatten bereits Mitte Mai gegenüber der APA gemeint, der betroffene Schuldner - Lukasek - habe mit dem BZÖ nichts zu tun. Der "vom Kreditschutzverband zugewiesene Rechtsanwalt" habe einen "Schuss ins Blaue" versucht, unter anderem habe er es eben "beim BZÖ versucht", meinte Laimer. Dem widersprach nun der KSV, dessen Spezialisten würden sich "selbstverständlich an die vorgegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen" halten. Laimer hatte damals gegenüber der APA erklärt, er werde die anhängige Forderungsexekution nicht exekutieren lassen. Laimer ist Schwiegersohn des BZÖ-Abgeordneten Veit Schalle.

Laut Eccher ist die Klage nun tatsächtlich eingestellt. Gegenüber der APA meinte er, das BZÖ habe eine entsprechendes Schreiben vom Bezirksgericht bekommen, er habe "eigentlich keine Lust mehr, darüber zu reden". Der Anwalt Laimers bestätigte auf Nachfrage, dass die Klage zurückgezogen wurde, weil die Forderungen "voll erfüllt" worden seien. Ob Lukasek zu besagtem Zeitpunkt in einem Beschäftigungsverhältnis zum BZÖ gestanden ist, wollte er nicht beurteilen.

(apa/red)

30.5.2007 07:48