Donnerstag, 31. Mai 2007

Möbelhäuser schummeln bei Verträgen - AK entdeckt im Test gleich neun (!) Verstöße

  • Dreist: Einrichtungshäuser haften für so gut wie nichts
  • Konsequenz: Arbeiterkammer mahnt mit aller Härte

Wenn das Küchenkasterl bei der Lieferung einen Kratzer abbekommt, haftet das Möbelhaus. Das steht im Vertrag aber oft anders drinnen, zeigt eine AK Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei fünf großen Möbelhäusern: Alle Geschäftsbedingungen enthalten gesetzwidrige Klauseln zum Nachteil der KonsumentInnen. Insgesamt waren 46 Klauseln unrechtmäßig. Die AK mahnt die Möbelhäuser ab.

Die AK hat 132 Klauseln bei fünf großen Möbelhäusern näher unter die Lupe genommen. Im Schnitt entdeckte die AK pro Vertrag neun unzulässige Klauseln, wobei eine Klausel mehrere Verstöße beinhalten kann. Der „beste“ Vertag enthält drei rechtswidrige Klauseln, im schlechtesten fanden sich zwölf gesetzwidrige Bestimmungen.

Gegen das Gesetz
So übernimmt das Möbelhaus keine Haftung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden. „Das widerspricht eindeutig dem Konsumentenschutzgesetz“, sagt AK Verbraucherschützerin Anja Mayer. „Die Haftung kann bei leichter Fahrlässigkeit für Personenschäden gar nicht ausgeschlossen werden.“ Für Schäden am Produkt, die vom Unternehmen z.B. zur Reparatur übernommen wurden, gibt’s nur dann keine Haftung, wenn das ausgehandelt wurde.

Mühsam & vermeidbar: Teil-Lieferungen
Dass die Gewährleistung für vereinbarte Eigenschaften des Produkts eingeschränkt wird, ist nach dem Konsumentenschutz ebenfalls nicht erlaubt. „Das Möbelhaus hat für zugesagte Eigenschaften die Gewährleistung zu übernehmen“, erklärt Mayer. In den Geschäftsbedingungen steht auch, dass Teillieferungen dem Lieferanten vorbehalten bleiben. „Das kann nicht sein, und verstößt gegen das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch“, erläutert Mayer. Der Käufer muss keine Teillieferungen annehmen, sondern hat das Recht auf die komplette Lieferung. (APA/red)

Die komplette Erhebung finden Sie unter

www.arbeiterkammer.at.

31.5.2007 15:39