Zweite Anklage gegen Elsner: Ex-Banker muss wegen "Geldgeschenk" vor Gericht!
- Staatsanwalt wirft Ex-BAWAG-Boss Untreue vor
- Ex-Konsum-Chef bekam 553.500 Euro von Elsner

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Dass Geldgeschenke nicht zwangsläufig glücklich machen, mussten nun Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner und der ehemalige Konsum-General Hermann Gerharter zur Kenntnis nehmen. Weil Elsner Gerharter 553.500 Euro in bar zu Lasten der BAWAG überlassen und zusätzlich Gerhartes Konto "glattgestellt" haben soll, müssen nun beide vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen Elsner, der sich ab 16. Juli bereits als Hauptangeklagter im so genannten BAWAG-Prozess vor einem Schöffensenat zu verantworten haben wird, eine weitere Anklage wegen Untreue eingebracht. Gerharter und der frühere BAWAG-Vorstand Peter Nakowitz, der sich für Elsner als eine Art "Laufbursche" betätigt haben soll, sind als Beitragstäter mitangeklagt, wie Gerhard Jarosch, der Sprecher der Anklagebehörde, bekannt gab.
Zur Bezahlung von offenen Gerichts- und Sachverständigengebühren hatte Gerharter - einst an der Spitze des "roten" Handelsriesen Konsum, den er laut rechtskräftigem Urteil im Jahr 1995 mit Passiva in der Höhe von 1,9 Mrd. Euro in die Zahlungsunfähigkeit manövriert hatte - im Sommer 2002 bei seiner Hausbank um eine Zwischenfinanzierung angesucht. Der Ex-Konsum-General erhielt einen Kredit über rund 600.000 Euro.
Der vorliegenden Anklageschrift zufolge ließ Elsner Gerharter im März 2003 in sein Büro kommen, wo er ihm 553.500 Euro in bar geschenkt haben soll. Anschließend soll der Kredit als uneinbringlich ausgebucht worden sein. Darüber hinaus soll Gerharters Konto "glattgestellt" und der BAWAG damit ein Schaden von weiteren 130.000 Euro zugefügt worden sein.
Bisher nicht bekannt war die Verwicklung von Peter Nakowitz in die "Geldvergabe" an Gerharter. "Nakowitz war mitbeteiligt. Er hat beispielsweise mitgeholfen, Unterlagen zu besorgen", äußerte sich der Sprecher der Staatsanwaltschaft zur Rolle des Ex-BAWAG-Vorstands. Damit sei es möglich gewesen, Gerharters Kredit kurzerhand auszubuchen.
Damit wird Nakowitz nicht nur im BAWAG-Prozess mit Elsner die Anklagebank teilen, sondern diesen auch durch das separate Gerharter-Verfahren "begleiten".
Die Anklage ist nicht rechtskräftig. Die Anwälte der Beschuldigten haben zwei Wochen Zeit, um dagegen Einspruch zu erheben, den das Oberlandesgericht Wien behandeln müsste. Gerharters Verteidiger Manfred Ainedter kündigte im Gespräch mit der APA an, er werde auf einen Einspruch verzichten: "Die Verantwortung meines Mandanten hat sich nicht geändert. Er bleibt bei dem, was er bisher gesagt hat. Der Vorgang hat so stattgefunden, wie er es immer geschildert hat. Der Hauptverhandlung wird es vorbehalten bleiben, die Hintergründe abzuklären."
Vorerst keinen Kommentar gab es von Helmut Elsners Anwalt Wolfgang Schubert. "Mir wurde die Anklageschrift noch nicht zugestellt. Sie hat sich heute nicht in der Posteingangsstelle befunden", teilte der Verteidiger mit. Im Hinblick darauf wollte sich Schubert grundsätzlich nicht zum inkriminierten Vorgang und der Verantwortung des Ex-BAWAG-Chefs äußern: "Ich muss zuerst die Anlageschrift lesen, mir dann den Akt besorgen und mich mit meinem Mandanten besprechen. Allenfalls im Anschluss daran gibt's eine Stellungnahme von unserer Seite."
Während sich Gerharter im gerichtlichen Vorverfahren im Wesentlichen geständig gezeigt und der BAWAG das großzügige "Geschenk" - inklusive Zinsen 707.000 Euro - schon vor Monaten zurück bezahlt hat, hatte Elsner den inkriminierten Vorgang stets dementiert.
(apa)
