Kartnig muss weiter gesiebte Luft atmen: Untersuchungshaft wurde nun verlängert
- Ex-Sturm-Boss zumindest noch 1 Monat hinter Gittern
- Anwalt legt Beschwerde gegen Entscheidung ein

·Rechnungen über
4,8 Mio. Euro getürkt?
FORMAT: Werbevertrag Kartnig/Sturm rückdatiert
·SK Sturm distanziert sich klar von Kartnig
Klub zieht "Trennstrich in personeller Hinsicht"
·FORMAT: Kartnigs Sucht nach Roulette
Im Casino Graz fast drei Millionen Euro verloren
·Vier Hauptvorwürfe gegen Hannes Kartnig
FORMAT: Auch Vorwürfe wegen Schopp-Transfer
·Von abgehoben bis hin zu sympathisch!
NEWS: Freunde & Spieler über Hannes Kartnig
·Spielschulden mit Vereinsgeld bezahlt?
2 Mio. verschwunden: Kartnig bleibt in U-Haft
·Mitreden: Hannes Kartnig verhaftet!
Sturm weiter in der Krise:
Verhaftung gerechtfertigt?
·Regentschaft des
"Zaren" endet in Haft
Kartnig führte Sturm zu Titeln und in den Konkurs
·Vom Eishockey in
die Champions League
Mäzen des Grazer Sports:
Die Erfolge von Kartnig
Ex-Sturm-Präsident Hannes Kartnig und ein ehemaliger Sekretär des Grazer Fußballklubs bleiben in Untersuchungshaft. Das entschied die Untersuchungsrichterin am Straflandesgericht Graz. Die Anwälte kündigten umgehend Berufung an. Die Entscheidung sei umso verwunderlicher, zumal die mutmaßliche Schadenssumme von 4,3 Mio. auf 490.000 Euro reduziert werden konnte, so Anwalt Richard Soyer.
Der dringende Tatverdacht und die Haftgründe der Flucht- und Verabredungs- sowie Verdunkelungsgefahr lägen weiter vor, begründete der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Manfred Kammerer, die Entscheidung von Untersuchungsrichterin Elisabeth Radl. Dieser Fortsetzungsbeschluss bedeute, dass die beiden einen weiteren Monat in U-Haft bleiben, ehe abermals über eine Fortsetzung entschieden werde. Würden Rechtsmittel erfolgreich sein, könnten ebenso wie positiv behandelte etwaige Enthaftungsanträge der Beschuldigten die Frist verkürzen. Die laufende Voruntersuchung werde am Straflandesgericht fortgesetzt, so Kammerer.
Kartnigs Anwalt Soyer zeigte sich über die Entscheidung des Untersuchungsrichterin überrascht, da der vorgehaltene Fehlbetrag zum größeren Teil geklärt werden hätte können. Man werde die Entscheidung bekämpfen. Aus Sicht der Rechtsvertreter hätte eine Enthaftung ausgesprochen werden müssen.
Dem ehemaligen Sturm-Präsidenten werden Untreue, Veruntreuung und betrügerische Krida vorgeworfen. Darüber hinaus droht ein Finanzstrafverfahren wegen Abgabenhinterziehung.
(apa/red)
