Donnerstag, 24. Mai 2007

Gericht entscheidet: Pumuckl darf in einem Malwettbewerb auch eine Freundin haben!

  • Pumuckl-Erfinderin Kaut unterlag Zeichnerin Johnson
  • Wettbewerb soll noch dazu mit Kobold-Hochzeit enden

Der kleine Kobold Pumuckl (im Bild links in der Episode "Pumuckl und sein Zirkusabenteuer") beschäftigt ein Gericht: Das Landgericht München I wies den Antrag auf eine Einstweilige Verfügung zurück, den die Autorin und Pumuckl-Erfinderin Ellis Kaut gestellt hatte. Sie hatte der ursprünglichen "grafischen Mutter" des rothaarigen Klabauters - der Zeichnerin Barbara von Johnson - eine Mitwirkung an einem Malwettbewerb eines privaten TV-Senders untersagen lassen wollen. Sie hatte damit ihr Urheberpersönlichkeitsrecht verletzt gesehen. Laut dem Spruch darf Pumuckl nun in dem Malwettbewerb für Kinder eine Freundin bekommen.

Dem Antrag der Autorin folgte das Gericht nicht. Die 7. Zivilkammer hob hervor, dass nicht Johnson, sondern der TV-Sender zu der Veranstaltung eingeladen habe, an deren Ende sogar eine Hochzeit des Pumuckl vorgesehen war. Johnson habe in keiner Weise die Geschichte des Pumuckl fortführen wollen, deshalb seien die Urheberrechte von Kaut nicht tangiert. Im Rahmen ihrer Meinungsfreiheit dürfe Johnson sich auch dahingehend äußern, dass dem Kobold eine Freundin zu gönnen sei. Im Übrigen sei es jedermann unbenommen, in seinem privaten Bereich den Pumuckl in den Hafen der Ehe zu führen.

(apa/red)

24.5.2007 14:46