Herversagen nach Operation: Arzt muss nach Patienten-Tod Geldstrafe bezahlen
- Patient ließ sich einen Magen-Ballon einsetzen
- Strafantrag gegen Mitangeklagten Arzt zurückgelegt
Wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen ist ein 46-jähriger Arzt am Landesgericht Wiener Neustadt zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt worden. Im Juni 2004 war in einer Ordination in Baden ein 59-Jähriger an Herzversagen gestorben, der sich zum Abnehmen mittels eines Gastroskopie-Schlauches einen Ballon im Magen einsetzen lassen wollte.
Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig, der Mediziner erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Ursprünglich war auch ein 54-jähriger Berufskollege des 46-Jährigen mitangeklagt. Der Strafantrag gegen den Klosterneuburger wurde vom Staatsanwalt allerdings zurückgezogen.
Laut Anklage wurde der Eingriff vorgenommen, ohne den damals rund 170 Kilo schweren Patienten entsprechend aufzuklären. Bei der Behandlung soll dann das Narkosemittel Propofol verabreicht worden sein. Auf Grund unzureichender Überwachung erfolgte ein Abfall der Blutsauerstoffsättigung auf 45 Prozent. Das Opfer starb an den Folgen von mangelnder Sauerstoffversorgung des Herzmuskels. Den Ausführungen eines medizinischen Sachverständigen zu Folge hätte der Eingriff überhaupt nicht beginnen dürfen.
Das Opfer hatte Vorgespräche mit dem Klosterneuburger Arzt geführt, der ihm seinen 46-jährigen Kollegen in Baden empfahl. Dieser führte dann den Eingriff durch. Der Mediziner, er bekannte sich nicht schuldig, betonte, er sei seinerseits über die tatsächliche Krankheitsgeschichte des Mannes nicht informiert worden. So soll dem Kranken das Einsetzen eines Magen-Bandes in der Wiener Rudolfstiftung schon untersagt worden sein. - auf Grund der Risikofaktoren. Dies teilte ihm der Patient jedoch nicht mit, so die Angaben des Mediziners. Wäre er über die tatsächliche Krankengeschichte aufgeklärt gewesen, hätte der Eingriff nicht stattgefunden.
(apa)
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