Montag, 21. Mai 2007

Harte Alkoholika erst ab 18? Wiens ÖVP stellt Maßnahmen gegen "Komatrinken" vor

  • Bundeseinheitliche Personalausweise gefordert
  • Stenzel: Besondere Wachsamkeit bei EM gefragt

Die Wiener ÖVP hat einen Maßnahmenkatalog gegen das so genannte Komatrinken von Jugendlichen präsentiert. Demnach solle die Altersgrenze für den Konsum harter Alkoholika von derzeit 16 auf 18 Jahre gehoben, bundeseinheitliche Personalausweise eingeführt und eine Kampagne an Volksschulen gestartet werden. Es gehe um nachhaltige Aktionen, unterstrich Bezirksvorsteherin Ursula Stenzel.

Derzeit ist die Altersgrenze für harte oder gebrannte alkoholische Getränke in den Jugendschutzgesetzen der Bundesländer uneinheitlich geregelt. In Wien, Niederösterreich, dem Burgenland und Vorarlberg liegt die Grenze bei 16 Jahren, in den übrigen Ländern bei 18. In Niederösterreich hatte die regierende ÖVP bereits angekündigt, eine Anhebung der Altersgrenze zu überprüfen.

In jedem Falle solle die Gastronomie verpflichtet werden, alle alkoholfreien Getränke billiger als jedes alkoholische anzubieten, so Stenzel. Flat-Rate-Partys sollten verboten werden. Und bei Schwerpunktkontrollen der Polizei sollten in Zukunft Sozialarbeiter mit von der Partie sein.

Besonders im Hinblick auf die Fußball-Europameisterschaft im kommenden Jahr müsse die Politik wachsam sein. Bereits jetzt würden sich Kampftrinker im Internet verabreden. Bei der EM müssten deshalb flächendeckende Video-und Jugendschutzkontrollen eingeplant werden. Generell hielt Stenzel ihre Forderung nach einer Alkoholverbotszone im öffentlichen Raum der gesamten Inneren Stadt aufrecht.

Beim Komatrinken handle es sich nicht um aufgebauschte Einzelfälle, sondern um ein ernstes Problem, unterstrich auch ÖVP- Drogensprecherin Praniess-Kastner. Zwar habe es Rauschtrinken immer gegeben, es hätten sich jedoch Häufigkeit und Alter der Konsumenten geändert. Mittlerweile sei der Rausch kein Nebeneffekt, sondern das eigentliche Ziel.
(apa/red)

21.5.2007 12:45