Montag, 21. Mai 2007

"Konnte einfach nicht mehr": Salzburgerin fasst für Mord an Tochter acht Jahre Haft aus

  • 38-Jährige ertränkte ihr Kind in der Badewanne
  • Urteil der Geschworenen ist noch nicht rechtskräftig

Wegen Mordes wurde in Salzburg eine 38-jährige Frau aus Saalfelden (Pinzgau) zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Geschworenen erkannten die Frau schuldig, am 11. Oktober 2004 ihre fünfjährige Tochter in der Badewanne ertränkt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen erkannten die 38-Jährige mit 8:0 Stimmen des Mordes schuldig. Mit 7:1 der Stimmen befanden sie die Frau als zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Mit acht Jahren fiel das Urteil unter der Mindeststrafe von zehn Jahren aus, und zwar zum einen wegen des Geständnisses der Angeklagten und zum anderen wegen der eingeschränkten Zurechnungsfähigkeit der Frau. Die Verteidigung meldete Berufung an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Komplett verschleiert und ganz in Schwarz gekleidet betrat Brigitte S. den Verhandlungssaal. Weinend beteuerte die Frau, sie habe ihre Tochter nur vor ihrem damaligen Ehemann schützen wollen. Das Mädchen sei vom Vater sexuell missbraucht worden, was dieser aber vehement bestritt. "Der Druck wurde immer stärker, ich sah keinen Ausweg mehr. Leider habe ich überlebt, meine Tochter nicht", so die Angeklagte.

Die Frau reichte im Herbst 2002, nachdem ihr die Tochter die Vorkommnisse mitgeteilt hatte, die Scheidung ein. Sie zeigte den Kindsvater an, aber das Verfahren wurde eingestellt. "Wir waren immer eine glückliche Familie, und er war ein guter Vater. Ich hätte ihm so etwas nie zugetraut", sagte S. Während der Vernehmung wirkte sie sehr gefasst, ihre Stimme begann aber manchmal zu zittern. "Ich wollte sie in eine bessere Welt retten."

Die Saalfeldnerin sagte, sie sei psychisch am Ende gewesen. "Ich hatte gehofft, mein Mann würde das Besuchsrecht mit Begleitung akzeptieren, aber er hat es abgelehnt. Er wollte das alleinige Sorgerecht und lehnte in einem Brief auch die einvernehmliche Scheidung ab. Für mich war eine Welt zusammengebrochen. Er hat mich auch für psychisch krank erklärt. Ich konnte einfach nicht mehr." Ab diesem Zeitpunkt beschloss sie, nicht mehr leben zu wollen, und die Tochter, der sie noch liebevoll eine Gute-Nacht-Geschichte vorlas, mit in den Tod zu nehmen.

"Es ist einfach passiert. Ich war wie ferngesteuert. Es lief alles automatisch ab", so die Frau. Sie hätte sich nie vorstellen können, zu so etwas imstande zu sein." Zunächst versuchte die Frau, das Kind mit einer Springschnur zu erdrosseln, als dies nicht gelang, ertränkte sie es in der Badewanne. Ihr sei erst später bewusst geworden, was eigentlich geschehen war, so die 38-Jährige. Anschließend schnitt sich die Saalfeldnerin die Pulsadern auf. Dieser Selbstmordversuch scheiterte ebenso wie der Versuch, sich zu erhängen. Danach verständigte sie die Polizei und ihre Mutter.

Die 38-Jährige musste sich am Montag bereits zum dritten Mal vor einem Schwurgericht verantworten. Im ersten Rechtsgang im Jahr 2006 wurde sie wegen Totschlags zu sieben Jahren Haft verurteilt, doch der Oberste Gerichtshof hob das Ersturteil wegen falscher Beurteilung der Schuldfrage auf. Im wieder aufgerollten Mordprozess im Jänner 2007 setzten die Berufsrichter den Wahrspruch der Geschworenen aus, der auf Unzurechnungsfähigkeit lautete.

(apa/red)

21.5.2007 21:54