Fluglinien bei Pässen strenger als Gesetz:
Dokument abgelaufen - kein Transport
- Auch wenn Bestimmungen zufolge Reise erlaubt ist
- Immer vorab über Einreisebestimmungen informieren

·Pass sollte bei Fern- reisen unbedingt mit
Innerhalb der EU gilt auch ein Personalausweis
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Fluglinie bekam OAG Award zum fünften Mal
Fluglinien sind bei der Auslegung, ob ein Dokument gültig ist, oft strenger als es die Gesetzeslage vorsieht. Wie der ÖAMTC in einer Aussendung berichtete, wurde Personen, deren Pass zwar abgelaufen, aber den Bestimmungen zufolge noch zur Reise in bestimmte Länder erlaubt, der Transport verweigert.
Konkret führte der Club das Beispiel eines Mannes an, der mit einem seit fünf Monaten abgelaufenen Reisepass aus den Niederlanden retour nach Österreich reisen wollte. "Den aktuellen Bestimmungen zu Folge ist das auch möglich", sagte ÖAMTC-Touristikerin Erika Kabourek. "Laut Homepage des Außenministeriums als auch nach ÖAMTC-Recherchen darf der Reisepass bei beiden Ländern fünf Jahre abgelaufen sein." Beim Check-in und bei der Sicherheitskontrolle sah das das Personal noch genauso. Beim Boarden hieß es dann aber: "No way". "Unser Mitglied hatte zum Glück einen gültigen Personalausweis mit, ansonsten hätte es nicht einsteigen dürfen", kritisierte Kabourek.
Kein Einzelfall
Die Vorgangsweise ist laut Club-Touristik kein Einzelfall. Das Verhalten der Fluglinien habe bereits dazu geführt, dass das Außenministerium beispielsweise die Reiseinformationen für Italien adaptiert hat. Auf der Homepage ist nun zu lesen: "Auf Grund von bilateralen und multilateralen Abkommen können österreichische Staatsbürger grundsätzlich auch mit einem maximal fünf Jahre abgelaufen Reisepass einreisen. Da jedoch bei Einreisen am Luftweg nunmehr Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert wird, wäre ein gültiger Reisepass oder Personalausweis zu benützen."
Immer informieren
Die ÖAMTC-Touristik erinnert Reisende laufend, wie wichtig es ist, sich im Vorfeld über die Einreisebestimmungen des Urlaubslandes zu informieren. "Ärgerlich ist es dann, wenn Reisende dies tun, sich Fluglinien dann aber über diese Bestimmungen hinwegsetzen. Von steigenden Zahlen bei der Notpassausstellung hat wohl niemand der Betroffenen etwas", sagt die ÖAMTC-Touristikerin. (apa/red)
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