Dienstag, 15. Mai 2007

Neues Kapitel im Eurofighter-Ausschuss: Jetzt geht es um die "Gegengeschäfte"!

  • Lohberger: "Es gab nie Provisionen für Vermittler"
  • "Arge Offset" nur für Kontaktherstellung zuständig

Im Eurofighter-U-Ausschuss ist mit dem Beweisthema Gegengeschäfte ein neues Kapitel aufgeschlagen worden. Erster Zeuge war Rudolf Lohberger von der in der Wirtschaftskammer angesiedelten "Arge Offset", welche für die Gegengeschäfte zuständig ist. Für die Vermittler habe es seines Wissens nach nie Provisionen gegeben, sagte Lohberger.

Die Arge Offset sei lediglich für die Moderation von Gesprächen und die Herstellung von Kontakten zwischen Gegengeschäftsverpflichteten und der österreichischen Wirtschaft zuständig gewesen. In den Vertrag selbst habe man keinen Einblick gehabt. Aktiv wurde die Arge erst nach Vertragsunterzeichnung mit dem Eurofighter-Mutterkonzern EADS im "Spätsommer 2003", so Lohberger.

Die Suche nach passenden Gegengeschäftspartnern habe erst nach Vertragsunterzeichnung begonnen. Dazu habe man so genannte "Offset- Konferenzen" in den Bundesländern veranstaltet, zu denen die Gegengeschäftsverpflichteten eingeladen wurden. Zuständig für die Kontrolle, ob es sich bei den Geschäften tatsächlich um Gegengeschäfte handelt, sei aber nicht die Arge, sondern das Wirtschaftsministerium. Die Kriterien dafür seien "offenbar im Gegengeschäftsvertrag" festgelegt, diesen kenne er aber nicht, so Lohberger.

Finanziert worden sei die Arbeit der Arge Offset rein durch die Wirtschaftskammer, betonte er. Es habe weder Sponsoring noch Provisionen durch die Offsetbegünstigten oder -verpflichteten gegeben. Zur Frage, was ein Ausstieg aus dem Vertrag für die Gegengeschäfte bedeuten würde, wollte sich Lohberger nicht äußern. "Auf Spekulationen kann ich mich nicht einlassen". Aus heutiger Sicht sei die Gegengeschäftsidee aber jedenfalls ein Erfolg.

Der Rechtsanwalt Michael Kutschera, dessen Kanzlei für die Republik Österreich den Gegengeschäfts-Vertrag mit der Eurofighter GmbH ausverhandelt hatte, hat zur Gestaltung des Vertrages Stellung genommen. Ob eine allfällige Auflösung des Vertrages Konsequenzen haben würde, wäre davon abhängig, welche Seite die Schuld dafür tragen würde. Ein Antrag der ÖVP auf Ausschluss der Öffentlichkeit vor Beginn der Befragung wurde von der Ausschuss-Mehrheit abgewiesen.

Zu einer möglichen Vertragsauflösung sagte Kutschera, jene Gegengeschäfte, die "marktkompetitiv" abgeschlossen worden seien, wären ohnehin nicht betroffen. Diese würden auch im Falle einer Vertragsauflösung weiter bestehen bleiben. Schwieriger sei die Frage bei jenen Geschäften, "die mehr oder wenig gratis geleistet werden", wie zum Beispiel Technologie- oder Wissenstransfers. Hier werde es möglicherweise darauf ankommen, ob die Auflösung des Gegengeschäftsvertrages von Republik Österreich verschuldet ist oder nicht.

(apa/red)

15.5.2007 15:57