Horngacher-Anklage: Nun droht Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner ein weiteres Verfahren
- "Bestimmung zur Geschenkannahme durch Beamte"
Die Anklageschrift gegen Roland Horngacher dokumentiert ein in strafrechtlicher Hinsicht bedenkliches Naheverhältnis des außer Dienst gestellten Wiener Landespolizeikommandanten zur BAWAG und deren ehemaligem Generaldirektor Helmut Elsner. Für Elsner dürften die inkriminierten "Weihnachtsgeschenke" an Horngacher Folgen haben: Ihm steht ein weiteres Verfahren wegen Bestimmung zur Geschenkannahme durch Beamte, möglicherweise auch wegen Bestimmung zum Amtsmissbrauch bevor.
Horngacher soll über Umwege - nämlich den Kassier des "Vereins der Freunde der Wiener Polizei" - von Elsner jahrelang Reisegutscheine des damals gewerkschafteigenen Reisebüros Ruefa erhalten und eingelöst haben. Inkriminierte Schadenssumme: An die 8.000 Euro. Laut Anklage flossen diese Gaben, nachdem Elsner bzw. die BAWAG von Horngacher profitiert hatten: Dieser soll im Dezember 2001 als damaliger Leiter der Wiener Wirtschaftspolizei eine "Unbedenklichkeitsbestätigung" besorgt haben, mit der Elsner die Einwände des BAWAG-Aufsichtsrats gegen die 680 Mio. Dollar (534 Mio. Euro) schwere Übernahme der bulgarischen Mobiltel zu zerstreuen versuchte, die er gemeinsam mit seinem langjährigen Geschäftspartner und privaten Freund Martin Schlaff geplant hatte.
Den Mobiltel-Verkäufern - einem usbekischen Diamantenhändler und einem russischen Geschäftsmann - waren Kontakte zur Organisierten Kriminalität nachgesagt worden. Indem er eine private Personenabfrage tätigte und deren Ergebnis Elsner zukommen ließ, soll Horngacher diesem die Möglichkeit verschafft haben, dem Kontrollgremium der Bank die Seriosität der Mobiltel-Verkäufer nachzuweisen.
Für diese Gefälligkeit, die die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage als Verletzung des Amtsgeheimnisses qualifiziert, wurde Horngacher offensichtlich "belohnt": Nur Wochen später ließ ihm Elsner Ende 2001 erstmals ein "Weihnachtsgeschenk" zukommen.
Horngacher hat stets bestritten, die Reisegutscheine im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Beamter erhalten zu haben. Er habe diese für Referate und Vorträge vom "Verein der Freunde der Wiener Polizei" bekommen und von ihrer Herkunft erst später erfahren.
Helmut Elsner, der zu diesen Vorgängen bisher noch nicht befragt wurde, soll von der zuständigen U-Richterin zu diesem Sachverhalt ausführlich einvernommen werden. Sollte Horngacher seine Anklage beeinspruchen, was seinen Prozess um Monate verzögern würde, könnte es also passieren, dass Elsner als Mitangeklagter im Horngacher-Prozess auf der Anklagebank landet, zumal das erste BAWAG-Verfahren im Oktober in erster Instanz beendet werden soll und Elsner damit wieder anderweitig "verfügbar" wäre.
In jedem Fall Folgen wird für Elsner auch das großzügige "Geschenk" haben, das er dem ehemaligen Konsum-Generaldirektor Hermann Gerharter zu Lasten der BAWAG gemacht haben soll. Gerharter hatte im Jahr 2002 bei seiner Hausbank um ein Darlehen zur Finanzierung offener Gerichtsgebühren angesucht, worauf ihn Elsner einige Monate später in sein Büro bestellt und ihm im März 2003 600.000 Euro in bar überreicht haben soll. Der Kredit wurde anschließend als uneinbringlich ausgebucht.
Gegen Elsner wird deswegen wegen Untreue ermittelt, Gerharter, der vor der U-Richterin den Geldfluss gestanden und genau beschrieben haben soll und das Geld inzwischen inklusive Zinsen der BAWAG zurückbezahlt hat, muss demnächst mit einer Anklage wegen Beitragstäterschaft rechnen.
Dieses Faktum dürfte mit ziemlicher Sicherheit in Form einer "Nachtragsanklage" gegen Elsner und Gerharter in den BAWAG-Prozess "einfließen", sollte diese bis zum am 16. Juli vorgesehenen Prozessbeginn Rechtskraft erlangen. Abgesehen von der noch ausständigen Elsner-Einvernahme sind die Erhebungen zur Gänze abgeschlossen.
Gerharter wird es aber vermutlich erspart bleiben, den BAWAG-Prozess auf der Anklagebank miterleben zu müssen: Justizexperten gehen davon aus, dass die BAWAG-Richterin die Gabe an Gerharter formell ausscheiden und zu einem späteren Zeitpunkt separat verhandeln wird, da sie abgesehen von Elsner die übrigen Angeklagten in der BAWAG-Affäre nicht berührt. (apa/red)
