Bier-Insiderprozess in Wien fortgesetzt: Angeklagte wurden zu Aktiendeals befragt
- "Über Aktienkäufe untereinander nicht gesprochen"
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Staatsanwaltschaft hat sofort Berufung eingelegt
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Die Aktienkäufe der Angeklagten standen bei der Fortsetzung des Bier-Insiderprozesses im Wiener Straflandesgericht im Zentrum der Einvernahmen. Den fünf Angeklagten wird Insiderhandel im Zusammenhang mit dem Verkauf des Braukonzerns BBAG/Brau Union an Heineken vorgeworfen. Für die fünf im Prozess verbliebenen Angeklagten aus der Familie Kretz, einer früheren Linzer Bierbrauer-Dynastie ("Zipfer"), gilt die Unschuldsvermutung. Die übrigen 11 Angeklagten waren von Richter Thomas Kreuter Mitte April überraschend in 1. Instanz freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hat gegen alle Freisprüche Berufung eingelegt.
Nikolaus Kretz, Sohn von Ex-Brau-Union-Vorstand Fritz Kretz, soll durch Aktien- und Optionserwerbe zwischen November 2002 und März 2003 einen Vermögensvorteil von 1,2 Mio. Euro unrechtmäßig lukriert haben, wirft ihm Staatsanwalt Georg Krakow vor. Nikolaus Kretzs Verteidiger Richard Soyer weist die Anklage zurück, der Löwenanteil der Geschäfte sei ohnehin erst nach einer adhoc-Mitteilung des Unternehmens von Ende Jänner 2003 über einen möglichen Verkauf des Unternehmens erfolgt.
"Das war sicher kein Zock-Investment", erläuterte Nikolaus Kretz heute vor Gericht seine Aktienkäufe und Optionserwerbe im fraglichen Zeitraum. Dass er für seine Aktienkäufe damals Vermögen umgeschichtet habe, erklärte er als "Risikoreduktion". Der BBAG/BUAG-Braukonzern sei nach Ansicht von Analysten unterbewertet gewesen, dazu habe auch die "konservative Unternehmensführung" und Aufnahme von relativ wenig Fremdkapital beigetragen. Von der bereits im Herbst 2002 in den Syndikats-Ausschusssitzungen diskutierten Variante des Verkaufs des Unternehmens habe er persönlich nicht viel gehalten, sondern sei immer Anhänger einer stand-alone-Strategie gewesen. Dass schließlich in einer ad-hoc-Mitteilung vom 23. Jänner 2003 dann doch vom Verkauf gesprochen wurde, habe ihn damals überrascht.
Nikolaus Kretzs Ehefrau, die Mitangeklagte Barbara Kretz-Mirtl, hat nach eigenen Angaben über ihre Käufe von BUAG-Aktien nie mit ihrem Ehemann gesprochen. Die Angestellte der Sparkasse Oberösterreich erläuterte, sie habe ihre Investitionsentscheidungen vollkommen unabhängig von ihrem Gatten getroffen. Sie habe einfach nach ihrer Hochzeit mit Nikolaus Kretz ihr "freies Vermögen" investiert. Dass sie exakt einen Tag nach ihrem Ehemann im November 2002 Aktien des Braukonzerns gekauft hatte, bezeichnete sie als "Zufall". Sie habe sich damals wohl nach dem Quartalsbericht des Braukonzerns für den Aktienkauf entschieden. "Ich habe meinem Mann nicht erzählt von meinen Aktienkäufen, er mir nicht von seinen", meinte Kretz-Mirtl: "Über so etwas redet man nicht in der Ehe". Ihre Investitionsentscheidung für den Braukonzern begründete sie als "Investment in die Familie, in die ich eingeheiratet habe". Sie habe von ihrem Mann jedenfalls keine Information bekommen, die für sie kaufentscheidend gewesen wäre.
Auch Elisabeth Mirtl, Mutter von Barbara Kretz-Mirtl, hat über ihre Aktienkäufe des Braukonzerns im Dezember 2002 nicht mit ihrer Tochter gesprochen. Sie habe freies Vermögen nach einem Hausverkauf veranlagt. Dass sie sich dafür Brau-Aktien ausgesucht hatte, begründete sie so: "Für mich als Linzerin war die Brau AG ein Top-Unternehmen". Dass ihre Tochter exakt zwei Tage später auch Brau-Aktien erworben hatte, habe sie nicht gewusst. Im Februar 2003 habe sie dann nach Gesprächen mit ihrem Bank-Berater noch Aktien-Optionen des Brauunternehmens erworben. Laut Anklage soll Elisabeth Mirtl mit BUAG-Aktien und Call-Optionen einen Vermögensvorteil von über 390.000 Euro errungen haben, weitere 45.000 Euro für ihren Sohn.
Erika Kretz schilderte, sie habe ihre Brau-Aktien am 18. November 2002 erworben, weil sie an dem Tag, ihrem Hochzeitstag, von ihrem Ehemann ein Sparbuch geschenkt bekommen habe. Dieses habe man in Aktien angelegt, da sie schon zwei Sparbücher hatte und mit den Zinsen nicht zufrieden war. Warum dies ihr erster Aktienkauf von Brau-Aktien war, erklärte sie damit, dass ihr ihr Mann früher immer gesagt habe, es sei nicht möglich Brau-Aktien zu kaufen. Im November 2002 habe er dann aber ihrem Wunsch nach Brau-Aktien entsprochen. Börsenotierte Aktien könne doch jeder kaufen, wunderte sich Staatsanwalt Krakow. "Ja, wenn man es weiß", entgegnete die Angeklagte. Sie soll durch die Transaktionen einen Vermögensvorteil von über 340.000 Euro lukriert haben.
(apa/red)

