Nach Festnahme von Ex-Sturm-Präsident: Kartnig muss jetzt in Untersuchungshaft!
- Staatsanwalt: Verbleib von über 2 Mio. Euro ungewiss
- Anwälte Soyer und Pacher legen Haftbeschwerde ein
DISKUSSION: Ist Kartnig-Festnahme gerechtfertigt?

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Die Erfolge von Kartnig
Der frühere Präsident des Bundesligaklubs SK Sturm Graz, Hannes Kartnig, ist überraschend fest- und in Untersuchungshaft genommen worden. Ein früherer Sturm-Sekretär wurde ebenfalls festgenommen. Laut Staatsanwaltschaft Graz werden den beiden "Verdacht des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung, der Verbrechen der Veruntreuung, der Untreue und betrügerischen Krida sowie des Vergehens der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen" vorgeworfen. Die fragliche Summe beläuft sich auf über zwei Mio. Euro. Die Anwälte Kartnigs bezeichneten die Begründung für die U-Haft als "nicht nachvollziehbar".
Nach dem am 3. Mai der Staatsanwaltschaft Graz zugegangenen Abschlussbericht des Finanzamtes Graz-Stadt und den bisher vorliegenden Erhebungsergebnissen des Landeskriminalamtes Steiermark bestehe gegen Kartnig der "Haftgrund der Verdunkelungs- und Verabredungsgefahr", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, Manfred Kammerer.
Konkret geht es um einen Betrag von mehr als zwei Mio. Euro, dessen Verbleib ungeklärt sei. In der Buchhaltung scheine der Betrag nicht auf, es sei zu klären, wer die Summe - die laut Staatsanwaltschaft "zwischen 1998 und 2005 aus dem Vermögen des SK Sturm abhanden kam" - entnommen und wer sie zu welchem Zweck erhalten habe. "Es ist bekannt, dass Hannes Kartnig im angeführten Zeitraum (zwischen 1998 und 2005, Anm.) in den Casinos Austria Geld in der Gesamthöhe von rund 40 Mio. Schilling (2,91 Mio. Euro) verspielte", hatte Kammerer in einer Aussendung erklärt.
Die erste Haftfrist beträgt 14 Tage. Innerhalb dieser Frist ist nach einer Verhandlung über eine Fortsetzung der Untersuchungshaft zu entscheiden. Gegen Kartnig war in den 70er Jahren schon einmal ein gerichtliches Verfahren wegen betrügerischer Krida gelaufen. Der Zweite in dieser Sache Festgenommene, ein Ex-Sekretär von Sturm Graz, ist ebenfalls in Untersuchungshaft genommen worden. Als Haftgründe wurden hier "Flucht-, Verabredungs- und Verdunkelungsgefahr" angegeben.
Haftbeschwerde
Die Anwälte des Ex-Sturm-Präsidenten Hannes Kartnig, Richard Soyer und Michael Pacher, werden "unverzüglich" Haftbeschwerde einlegen und rechnen mit einer raschen Entscheidung des Oberlandesgerichtes, das als Rechtsmittelgericht zuständig ist.
"Die Haftgründe sind ungerechtfertigt", unterstrich Pacher erneut. In der Beschwerde werde dies ausführlich untermauert.
Die beiden Anwälte hatten über die Vorgangsweise des Grazer Gerichts "erstaunt" gezeigt. Der Vorwurf der Fluchtgefahr sei nicht nachvollziehbar, Kartnig kenne die Vorwürfe seit mehr als einem halben Jahr und habe in keiner Weise "auch nur den Funken eines Hinweises dafür geboten, Anstalten für eine Flucht zu unternehmen".
Außerdem habe Kartnig bisher zu Behebungen von Sturm-Konten aus den Jahren 1998 bis 2005 nur deshalb nicht Stellung nehmen können, weil ihm die diesbezüglichen Unterlagen der Behörde noch nicht vorgelegt worden seien. "Bis heute wurde Kartnig auch die Einsicht in wesentliche Aktenbestandteile des Gerichtsaktes verwehrt", kritisierten die Rechtsanwälte.
(apa/red)
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