Vier Jahre Haft für Ex-Tirol-Manager: Robert Hochstaffl hat 1,2 Mio. Euro veruntreut
- Antrag auf Verfahrens-Wiederaufnahme angemeldet
- Urteil auch generalpräventiv, keine Reduzierung
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·Schuldspruch gegen Hochstaffel bestätigt
Über Strafmaß muss aber
noch entschieden werden
Nachdem im Februar der Oberste Gerichtshof den Schuldspruch wegen Untreue gegen den früheren FC-Tirol-Manager Robert Hochstaffl bestätigt hatte, hat das Oberlandesgericht Innsbruck unter Vorsitz von Ulrich Paumgartten über die Höhe der Strafe entschieden. Das Urteil des Erstgerichtes von viereinhalb Jahren Haft wurde auf vier Jahre reduziert. Hochstaffls Anwalt kündigte sofort ein Wiederaufnahmeverfahren an.
Staatsanwalt Gottfried Klotz führte in seinem Plädoyer aus, dass Fußballfunktionäre derzeit in enger Verbindung zu Strafgerichten stehen, und warf Hochstaffl erneut vor, 1,2 Millionen Euro veruntreut zu haben: "Er ist der Schuldige, er führte den Verein. Denn Martin Kerscher hatte nicht das intellektuelle Unterfutter zum Führen und Othmar Bruckmüller hat nur draufgezahlt."
Der Richtersenat unter Paumgartten folgte jedoch der Argumentation von Hochstaffls Anwalt Albert Heiss, wonach sich der frühere Tirol-Manager nicht selbst bereichert habe. "Aber das Steuersparmodell war für die Spieler da. Wenn die Gelder nicht den Spielern zukommen, sondern im Verein versickern, dann ist dies dem Angeklagten anzulasten", sagte Paumgartten und begründete die Verhängung einer vierjährigen Haftstrafe gegen Hochstaffl: "Wenn man sich die Fußballlandschaft ansieht, dann tun sich Sachen, die nicht nachvollziehbar sind. So ist dieses Urteil auch generalpräventiv. Eine weitere Reduzierung ist nicht vertretbar."
Anwalt Heiss argumentierte zuvor, Hochstaffl habe sich nie persönlich bereichert: "Man hat nur Löcher auf und zu gemacht, um den Verein weiterzuführen." Auch das Steuersparmodell der Firma Global, über das die Gelder angeblich veruntreut wurden, sei nicht die Erfindung des Angeklagten gewesen: "Weil er geistig und intellektuell dazu nicht fähig war. Er war zuvor ja nur Gendarm."
Nach der Urteilsverkündung atmete Hochstaffl, der innerhalb eines Monats die Haft antreten soll, auf: "Es wurde bestätigt, dass ich mich nicht bereichert habe." Anwalt Heiss kündigte an, für Hochstaffl einen Haftaufschub erwirken zu wollen und einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu stellen.
"Wenn im derzeit laufenden Finanzamt-Skandal-Prozess festgestellt wird, dass das Steuersparmodell Deutschland und nicht Österreich betrifft, dann ist das Verfahren gegen Hochstaffl nicht rechtskräftig", begründete Heiss seinen Antrag.
(apa/red)
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