Urteil nicht hingenommen: Athleten legen Berufung gegen Olympia-Ausschlüsse ein
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Die wichtigsten Daten
von Rottmann und Co.
Die vier vom IOC auf Lebenszeit von Olympischen Spielen ausgeschlossenen österreichischen Skilangläufer werden gegen diese Sperre Berufung vor dem Obersten Sportgericht in Lausanne einlegen. Johannes Eder, Jürgen Pinter, Martin Tauber und Roland Diethart wollen ihre Einsprüche nächste Woche fristgerecht deponieren. "Ich möchte ein Signal senden, denn sonst wird das als Schuldeingeständnis interpretiert", erklärte Eder. Die IOC-Disziplinarkommission prüft derzeit die Ergebnisse der jüngsten Anhörungen und wird ihre Empfehlungen dem IOC-Exekutivkomitee weitergeben.
Jürgen Pinter ("Wir können uns das nicht gefallen lassen") sieht die Sache genauso wie sein Kollege und meinte, in der IOC-Untersuchung sei alles in einen Topf geworfen worden. "Wir wollen alle unsere DNA abgeben, es soll zugeordnet werden. Ich weiß, dass bei mir in Richtung Blutbeutel nichts dran ist. Ich habe nie was getan", beteuerte Pinter.
Der Langläufer war von einer negativen Folge der IOC-Sanktion auf sein Berufsleben unmittelbar betroffen. Pinter hatte die Aufnahmsprüfung in den Spitzensportzug der Polizei bestanden, aber nach eigenen Worten zwei Tage später eine Absage erhalten, weil er in ein Verfahren verwickelt sei.
Rechtsanwalt Günther Riess, der Tauber und Pinter vertritt, erklärte am Freitag, dass ein von den italienischen Behörden durchgeführter DNA-Abgleich bei Tauber kein Ergebnis gebracht hätte. Auf den Fundstücken, die nach der Razzia untersucht worden seien, habe es keine Zuordnung gegeben, erklärte Riess.
"Bis zu einer Anhörung kann es noch dauern"
Unabhängig von den Einsprüchen vor dem Sportgericht werden der Internationale Skiverband (FIS) und die Internationale Biathlon-Union (IBU) dem Auftrag des IOC nachkommen und Maßnahmen gegen die sechs betroffenen Athleten prüfen. "Bis zu einer Anhörung kann es aber noch dauern", sagte FIS-Generalsekretärin Sarah Lewis. Zudem werde im Fall eines Athleten-Einspruchs vor dem CAS der zeitliche Ablauf koordiniert.
Der Anti-Doping-Ausschuss der FIS unter Vorsitz des Kanadiers Patrick Smith werde auch den Fall Johannes Eder prüfen, obwohl dessen Strafe bereits vom CAS bestätigt worden ist. "Bei der FIS ist das ein neuer Fall, der ist von der FIS bisher nicht behandelt worden", erklärte Lewis gegenüber der APA. Eder meinte hingegen, es gebe keine neuen Fakten, die FIS hätte sich ja (so wie es die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA getan hat, Anm.) am damaligen Verfahren beteiligen können.
Die IBU wird gegen die zwei betroffenen Athleten (Wolfgang Rottmann und Wolfgang Perner) formell ein Disziplinarverfahren eröffnen. Dies wird sofort geschehen, wenn diese die Berufungsfrist vor dem CAS verstreichen lassen, ansonsten in zeitlicher Abstimmung. Nach einer Anhörung wird in einer außerordentlichen Vorstandssitzung über mögliche Sanktionen entschieden. Rottmann wollte am Freitag gegenüber der APA keine Stellungnahme über einen Einspruch abgeben, Perner war nicht erreichbar.
Entscheidung vor Olympia-Vergabe?
Die Disziplinarkommission des IOC ist nach Aussage von Pressesprecherin Emmanuelle Moreau derzeit mit der Aufarbeitung der Ergebnisse der jüngsten Anhörung (u.a. von ÖOC-Generalsekretär Heinz Jungwirth und ÖSV-Sportdirektor Markus Gandler) beschäftigt. "Danach wird es Empfehlungen an das Exekutivkomitee geben, das wird in den nächsten Wochen geschehen", erklärte Moreau.
Eine Entscheidung des Exekutivkomitees über mögliche Strafen könnte demnach auch schon vor dessen nächster Sitzung im Rahmen des IOC-Kongresses in Guatemala fallen, wo am 4. Juli Salzburg auf die Zuerkennung der Rolle des Gastgebers der Winterspiele 2014 hofft.
Auch mit dieser zweiten Serie von Anhörungen (1./2.5.) ist die Arbeit der Disziplinarkommission in der Doping-Affäre um österreichische Langläufer und Biathleten noch nicht abgeschlossen. "Die Kommission wird die Arbeit fortsetzen, es wird weitere Hearings geben", kündigte Moreau an. Es sei zu früh, um über mögliche Sanktionen zu sprechen.
(apa/red)
