"Bei weitem nicht vollständig": Österreich wegen Mängel bei Natura 2000 verurteilt
- Richtlinie von Bundesländern nicht korrekt umgesetzt
- EuGH fordert: Naturschutz- und Jagdgesetze ändern
Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat Österreich wegen Mängel bei der Schaffung von Natura 2000-Naturschutzgebieten verurteilt. Nach Ansicht der Luxemburger Richter haben Salzburg, Tirol, die Steiermark, Kärnten, Niederösterreich und Oberösterreich eine oder mehrere Bestimmungen der entsprechenden EU-Richtlinie (Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen) nicht korrekt umgesetzt.
Österreich muss nach dem Urteil des EuGH nun dafür sorgen, dass die entsprechenden Naturschutz- bzw. Jagdbestimmungen in den betroffenen Bundesländern so schnell wie möglich geändert werden. In einigen Punkten, die die österreichische Regierung auch nicht bestritten hat, sind Änderungen zwischenzeitlich erfolgt. Der EuGH betont aber, dass dies im Verfahren selbst nicht berücksichtig werden könne.
Unter anderem wurden Begriffe wie "Erhaltungszustand eines natürlichen Lebensraums", "Arten von gemeinschaftlichem Interesse" bzw. "Erhaltungszustand einer Art" laut EuGH etwa in Salzburg teilweise nicht korrekt umgesetzt bzw. werden in der Steiermark bzw. Tirol nicht alle geschützten Tierarten entsprechend den EU-Vorgaben geschützt. Weiters fehlt etwa im Tiroler Naturschutzgesetz ein "Verschlechterungsverbot" für die Schutzgebiete, bzw. mache Niederösterreichs Naturschutzgesetz "die Bewilligung der Ansiedlung nicht heimischer Arten von einem Kriterium abhängig, das nicht in der Richtlinie vorgesehen sei".
Der erste Mahnbrief der Kommission, dass das Schutzniveau der Natura 2000 Schutzgebiete in einigen Bundesländern zu gering sei, war bereits im April 2000 an Österreich ergangen, das zweite Schreiben im Herbst 2003. Nachdem die Stellungnahmen Österreichs offenbar nicht zur Zufriedenheit ausfielen, klagte die EU-Kommission im Ende 2004 (Rechtssache C 508/04) vor dem EuGH. Angesichts der sehr komplexen Materie vergingen weitere zweieinhalb Jahre bis zum Urteil. (apa/red)
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