Mittwoch, 9. Mai 2007

Bundes-BZÖ schließt Barnet aus! Wiener Orange nehmen Beschluss nicht zur Kenntnis

  • Scheibner vs. Westenthaler: Kommt Machtkampf?
    Grosz: "Mehrfaches parteischädigendes Verhalten"
  • Enthüllungen angedroht: Große finanzielle Probleme?

Zwischen den Bundes- und den Wiener Orangen kracht es heftig: Der Parteivorstand des Bundes-BZÖ fasste den Beschluss, Günther Barnet als Wiener Landeschef abzusetzen und aus der Partei auszuschließen. Barnet und die Wiener Landesgruppe nahmen diesen Beschluss jedoch nicht zur Kenntnis; die Landesgruppe sprach ihrem Parteichef laut BZÖ-Vizeklubchef Scheibner das Vertrauen aus. Kommt es jetzt zum orangen Machtkampf zwischen Westenthaler und Scheibner?

Wortkarg gab sich die Parteiführung des BZÖ am Tag nach dem Ausschluss von Barnet. Generalsekretär Gerald Grosz erklärte gegenüber der APA nur, mit dem Ausschluss sei "die Angelegenheit erledigt. Am Neuaufbau der Wiener Landesgruppe wird bereits gearbeitet." Weitere Fragen wollte Grosz nicht beantworten.

Als Grund für das Vorgehen des Bundesbündnisteams - wie der Parteivorstand heißt - gegen Barnet nannte BZÖ-Generalsekretär Grosz gegenüber der APA "mehrfaches parteischädigendes Verhalten". Was genau Barnet vorgeworfen wird, wollte er aber nicht mitteilen.

Finanzielle Probleme?
Der "Standard", der zuvor bereits vom "Riesenkrach" im BZÖ berichtet hatte, vermutete als Hintergrund der Auseinandersetzungen zwischen BZÖ-Chef Westenthaler und Barnet finanzielle Probleme. Dies wies Grosz als "vollkommen aus der Luft gegriffen" zurück: "Das BZÖ hat keine Schulden."

Grosz dementierte überdies, dass die Wiener Landesgruppe gegen Barnets Absetzung rebelliert hätte. Dies wurde freilich durch die von der "ZiB 2" zitierte Aussage Scheibners relativiert. Barnet ist ein enger Vertrauter Scheibners, der früher BZÖ-Klubobmann war und jetzt unter Westenthaler Vize-Klubchef ist.

Rehse: Landesobmann kann nicht abgesetzt werden
Aus Barnets Umfeld teilte Pressesprecher Klemens Rehse der APA mit, dass der Landesobmann des Wiener BZÖ gar nicht nicht vom Bundesbündnisteam abgesetzt werden könne - weil die Landesgruppe eine eigene Partei sei. Barnet sei vom Wiener Konvent zum Landeschef gewählt worden, und bei diesem Konvent sei auch die Eigenständigkeit beschlossen worden.

Barnet erachtet den Bundes-Beschluss auch als statutenwidrig - weil er nicht bei einer Sitzung, sondern im Rundlauf erfolgte. Dies bestritt Grosz: Die gewählte Vorgangsweise sei "absolut statutenkonform", Barnets Ausschluss und Absetzung also gültig.

(apa/red)

9.5.2007 13:45