Dienstag, 8. Mai 2007

FPÖ-Kandidatur wird nicht zugelassen: Volksanwalt wird nun von Grünen gestellt

  • Präsidentin Prammer berief sich auf Legislativdienst
  • Van der Bellen erfreut - FPÖ-Chef Strache empört

Die FPÖ-Kandidatur für den dritten Posten in der Volksanwaltschaft wird nicht zugelassen. Das hat Nationalratspräsidentin Barbara Prammer in der Präsidiale entschieden. Sie berief sich auf eine Stellungnahme des parlamentarischen Legislativdienstes, die empfiehlt, die drei Posten in der Volksanwaltschaft den drei stimmenstärksten Fraktionen zuzuordnen. Damit dürfte die Grüne Justizsprecherin Terezija Stoisits zum Zug kommen.

Hintergrund des Konflikts: Gesetzlich ist nur davon die Rede, dass die drei mandatsstärksten Fraktionen je einen Posten in der Volksanwaltschaft stellen sollen. Nach der letzten Wahl war nun erstmals ein Mandatsgleichstand zwischen der dritt- und viertstärksten Partei entstanden. Die FPÖ sah sich so trotz ihres Stimmenrückstandes gegenüber den Grünen berechtigt, am 22. Mai im Hauptausschuss ebenfalls einen Wahl-Vorschlag einzubringen.

Das wird nun nicht geschehen können. Prammer schloss sich dem Vorschlag des Legislativdienstes an, da keine Einigkeit zwischen den Fraktionen über die jeweilige Rechtsposition erzielt werden konnte. Die Parlamentsjuristen hatten sich auf ein Gutachten des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt berufen, das die drittstärkste Partei an Stimmen als allein nominierungsberechtigt sieht.

Grüne zeigen sich erfreut
Die Grünen zeigten sich über die Entscheidung der Präsidentin naturgemäß erfreut. Bundessprecher Alexander Van der Bellen meinte gegenüber der APA, es sei ein erwartetes und gutes Ergebnis. Seine Partei werde Justizsprecherin Terezija Stoisits für den Gesamtvorschlag nominieren, über den dann im Hauptausschuss in einem abgestimmt wird.

Dass die Grünen als an Stimmen drittstärkste Partei zum Zug kommen müssten, sage einem schon der Hausverstand, meinte Van der Bellen. Der Grünen-Chef erinnerte auch daran, dass die FPÖ gleich nach dem Wahlergebnis ja der Position zugestimmt habe, wonach seine Partei erstmals einen Volksanwalt stellen könne. Van der Bellen geht nun davon aus, dass die ÖVP die Entscheidung Prammers mittragen wird. Bei FPÖ und BZÖ vermutet er, dass hier keine Unterstützung zu erwarten sei.

Strache spricht von Verfassungsbruch
Empört reagiert FPÖ-Klubobmann Heinz-Christian Strache. Gegenüber der APA sprach er von Verfassungsbruch und fühlt sich durch diverse Rechtsgutachten bestätigt. BZÖ-Chef Peter Westenthaler wiederum ortet einen "unappetitlichen Parteien-Hickhack".

Strache meinte, man könne jetzt nicht zur Tagesordnung übergehen, werde doch der FPÖ mittels Verfassungsbruch ein Minderheitenrecht genommen - und das von der SPÖ über die ÖVP bis hin zu den Grünen. Als ersten Schritt werde man die Öffentlichkeit breit informieren, dann im Hauptausschuss die Zulassung des FPÖ-Vorschlages einfordern. Ob er vor den VfGH gehen will, ließ Strache offen. Rechtliche Schritte würden geprüft.

(apa/red)

8.5.2007 12:46