Sozialpartner einigen sich auf flexiblere Arbeitszeiten: Kommt 60-Stunden-Woche?
- Kollektivvertrag: Künftig 12 Stunden täglich möglich
- PLUS: ABSTIMMEN - Soll länger gearbeitet werden?
·ABSTIMMEN: Künftig höhere Arbeitszeiten
Soll 60-Stunden-Woche jetzt eingeführt werden?
·Eckpunkte zu Novelle
für Arbeitszeitgesetz
12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche
Droht den Österreichern jetzt die 60-Stunden-Woche? Die Sozialpartner haben sich auf flexiblere Arbeitszeiten geeinigt. Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl und ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer präsentierten das Paket gemeinsam. Demnach können die Kollektivvertrags-Verhandler künftig eine höhere Maximalarbeitszeit von bis zu zwölf Stunden täglich und 60 Stunden in der Woche vereinbaren.
Die Sozialpartner verwiesen bei der Präsentation ihres Modells allerdings darauf, dass es nach acht Wochen Ausnützung der Höchstarbeitszeit eine Pause von zwei Wochen geben muss, in der die Normalarbeitszeit nicht überschritten werden darf. Die Kollektivvertragspartner werden auch ermächtigt, die Normalarbeitszeit auf bis zu zehn Stunden täglich anzuheben.
Weiterer Kernpunkt der Einigung sind gesetzliche Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte. Teilzeitkräfte, die Mehrarbeit leisten, haben künftig unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen gesetzlichen Mehrarbeitszuschlag von 25 Prozent.
Grüne: "Wo bleibt Arbeitszeitverkürzung?"
Beide Regierungsparteien sowie die Sozialpartner zeigten sich sehr zufrieden mit der Novelle zum Arbeitszeitgesetz. Lediglich den Grünen GewerkschafterInnen dagegen geht die neue Regelung zu weit. "Die Arbeitszeitflexibilisierung ist da - wo bleibt die Arbeitszeitverkürzung?", fragten sie. Die Industriellenvereinigung hätte wiederum gerne noch längere Durchrechnungszeiträume und damit geringere Mehrstundenabgeltungen gehabt. Insgesamt sprach sie von einem "wichtigen Schritt", dem weitere folgen müssten.
Das Arbeitszeitpaket bringt im Wesentlichen folgende Änderungen: Die Kollektivvertragsverhandler können künftig eine höhere Maximalarbeitszeit von bis zu zwölf Stunden täglich und 60 Stunden in der Woche vereinbaren. Allerdings muss es nach acht Wochen Ausnützung der Höchstarbeitszeit eine Pause von zwei Wochen geben, in denen die Normalarbeitszeit nicht überschritten werden darf. Die Kollektivvertragspartner werden auch ermächtigt, die Normalarbeitszeit auf bis zu zehn Stunden täglich anzuheben.
Sein Gegenüber, Sozialminister Erwin Buchinger, hielt fest: "Mit dem heute vorgestellten Arbeitszeitpaket haben die Sozialpartner ein gelungenes Beispiel dafür abgelegt, dass sich die Wettbewerbsanforderungen der österreichischen Wirtschaft und die Bedürfnisse nach sozialer Sicherheit der österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter einen Hut bringen lassen."
Mehr Beweglichkeit für Unternehmen
Nach den Sozialpartnern sollten die Neuerungen am 1. Jänner 2008 in Kraft treten. Damit könnten sich die Sozialpartner auf Kollektivvertrags- und Betriebsebene noch auf die Änderungen, insbesondere den Zuschlag, einstellen.
Die neue Regelung werden den Unternehmen mehr Beweglichkeit bringen, so Leitl. Betriebe werden sich in der Legalität finden, wenn Aufträge Mehrarbeit nötig machen. "Wir haben mit unserem Vorschlag eine win-win-Situation geschaffen", sagte Hundstorfer. Die Möglichkeiten einer Arbeitszeitverlängerung werden zwar ausgeweitet, die Mitbestimmung der Arbeitnehmer über Arbeitszeitgestaltung und die Abgeltung durch den Kollektivvertrag bleiben aber auch künftig erhalten. Mit dem Zuschlag für Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten gebe es mehr Gerechtigkeit vor allem für Frauen. (apa/red)
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