Montag, 30. April 2007

Kubaner-Konten Kündigungen der BAWAG: EU sieht Helms-Burton-Act als WTO-Verstoß

  • "Bestimmungen nicht einig mit US-Verpflichtungen"
  • Verwaltungsstrafverfahren in Vorwoche eingeleitet

Die EU sieht das amerikanische Gesetz, auf dessen Grundlage die demnächst dem US-Fonds Cerberus gehörende BAWAG die Konten kubanischer Kunden gekündigt hat, als Verstoß gegen die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO). Bestimmungen des so genannten Helms-Burton-Gesetzes seien nicht im Einklang mit den Verpflichtungen der USA im Rahmen der WTO, sagte Außenkommissarin Ferrero-Waldner.

In einem Telefonat vor dem EU- USA-Gipfeltreffen in Washington, konnte Ferrero-Waldner keine Auskunft darüber geben, ob bei den Gesprächen auch der US- amerikanische Druck gegen Handelsbeziehungen der Europäer mit Kuba und dem Iran thematisiert wird. Auf dem Gipfel wollen die EU und die USA ihre Wirtschaftsbeziehungen durch den Abbau von regulatorischen Hürden stärken.

Das 1996 beschlossene US-Gesetz sieht Sanktionen gegen amerikanische Unternehmen und ausländischen Tochterfirmen vor, die Kundenbeziehungen mit kubanischen Staatsbürgern unterhalten. Noch im selben Jahr hatte die EU als Gegenmaßnahme eine Verordnung zum Schutz vor "extraterritorialen Maßnahmen" der USA beschlossen. Auf Grundlage der EU-Verordnung hatte Außenministerin Plassnik in der Vorwoche ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die BAWAG eingeleitet.

Die EU hatte das Helms-Burton-Gesetz bereits Ende der 90er-Jahre in einem erbitterten Handelsstreit mit den USA vor der WTO angeprangert. Im Fall BAWAG hat der Europaabgeordnete Voggenhuber vergangene Woche eine Beschwerde gegen die Bank an die EU-Kommission gerichtet.

(apa/red)

30.4.2007 08:04