Werder darf weiter nicht für bwin werben: Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab
- Bereits im September 2006 wurde Werbung untersagt
- Bremer laufen in dieser Saison mit "we win" auf
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Der deutsche Fußball-Bundesligist Werder Bremen darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen auch weiterhin nicht für den privaten Sportwettenanbieter bwin werben. Ein Eilantrag, mit dem Werder den Trikotaufdruck und Werbung im Stadion für den Rest der laufenden Spielzeit durchsetzen wollte, wurde abgelehnt, teilte das Gericht mit.
Bereits im September 2006 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen dem Verein die Werbung für bwin untersagt. Damals hatte das OVG entschieden, dass das Stadtamt Bremen die Werbung für bwin im Stadion und auf den Trikots untersagen durfte. Gegen dieses Verbot hatte Werder Berufung eingelegt. Eine aufschiebende Wirkung dieses Widerspruches hatte das OVG abgelehnt, diese Entscheidung wollte der Klub nun per Eilantrag Anfang April ändern.
Das Verwaltungsgericht sieht durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu Sportwetten vom März keine rechtlichen Voraussetzungen, um den Beschluss des OVG zu ändern oder gar aufzuheben. Die Antragsteller hatten argumentiert, vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils könne die Verdrängung von bwin durch das Werbeverbot vom Markt nicht als verhältnismäßig angesehen werden.
Werder Bremen wirbt seit Beginn der Saison 2006/07 für bwin, nach dem Gerichtsbeschuss laufen die Hanseaten in dieser Saison mit dem Schriftzug "we win" auf.
(apa/red)
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