GAK-Zwangsausgleich ist endgültig durch: Admira- & IMG-Einspruch wurden abgelehnt
- Konkurs somit von Konkursrichter aufgehoben
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Das Oberlandesgericht Graz hat die Rekurse der Gläubiger VfB Admira Wacker Mödling und IMG International Management Group GmbH gegen den Zwangsausgleich von Fußball-Bundesligist GAK abgelehnt. Da kein weiteres Rechtsmittel mehr möglich ist, darf der Ex-Meister aufatmen, denn somit ist sein Zwangsausgleich endgültig durch.
Durch die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Graz hob der Konkursrichter den Konkurs infolge des von den Gläubigern angenommenen Zwangsausgleichsvorschlages sofort auf und enthob damit auch Masseverwalter Norbert Scherbaum seines Amtes. Für die Konkursgläubiger, deren Forderungen im Konkursverfahren vom Masseverwalter anerkannt wurden, bedeutet dies, dass der GAK an diese binnen 10 Tagen nach Konkursaufhebung, also bis 18. Mai, eine zehnprozentige Quote zur Auszahlung bringen muss.
Vor allem im Hinblick auf den Erhalt der Bundesliga-Lizenz kam die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Graz genau zum richtigen Zeitpunkt. Der Fixabsteiger hatte in erster Instanz keine Lizenz für die Red Zac Erste Liga erhalten, weil er noch nicht den Nachweis erbringen konnte, dass der Zwangsausgleich endgültig geschafft sei. (apa/red)
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