Donnerstag, 3. Mai 2007

Frankreichs Präsident: Das mächtigste Staatsoberhaupt der Europäischen Union

  • Mit umfangreichen Vollmachten ausgestattet
  • Darf Atomwaffen einsetzen und Premier bestimmen

Von allen Staatsoberhäuptern der Europäischen Union hat der Präsident Frankreichs die größten Vollmachten. Seine starke Stellung verdankt er der Verfassung der 1958 gegründeten Fünften Republik, die auf den ersten Präsidenten General Charles de Gaulle zugeschnitten war. Der Staatschef wird seit 1965 direkt vom Volk gewählt und kann beliebig oft wiedergewählt werden. Seit 2002 beträgt seine Amtszeit noch fünf statt zunächst sieben Jahre.

Frankreichs Staatschef ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte und hat in der Verteidigungs- und Außenpolitik das Sagen. Seine stärkstes Druckmittel sind dort der Rote Knopf zum Einsatz von Atomwaffen und das Vetorecht im UN-Sicherheitsrat. Der Präsident ernennt den Premierminister und auf dessen Vorschlag die übrigen Minister, leitet die wöchentlichen Sitzungen des Ministerrates und nimmt Ernennungen für die wichtigsten Staatsämter vor. Der Präsident verkündet die Gesetze, kann den Premierminister entlassen und die Nationalversammlung auflösen. In Krisenzeiten kann er den Notstandsartikel 16 anwenden, der ihm nahezu uneingeschränkte Vollmachten gibt.

Der Staatschef ist gegenüber dem Parlament nicht verantwortlich. Durch eine im Februar beschlossene Verfassungsänderung sind Staatschefs im Amt vor Strafverfolgung ausdrücklich geschützt. Das Parlament kann den Präsidenten nur bei schweren Verfehlungen mit Zweidrittelmehrheit absetzen.

Seine Macht wird jedoch eingeschränkt, wenn die Franzosen eine Regierungsmehrheit aus einem anderen politischen Lager wählen. Dieser Fall der "Kohabitation" war bei der Verabschiedung der Verfassung nicht vorgesehen. Er trat aber bereits drei Mal ein, zuletzt 1997 bis 2002, als der konservative Staatschef Jacques Chirac mit dem sozialistischen Premierminister Lionel Jospin auskommen musste. (apa/red)

3.5.2007 12:04