'Unglaubliche Verdächtigungen': Rumpolds ziehen nach Jet-Causa vor Europa-Gericht
- Sehen ihre Rechte als Auskunftspersonen verletzt
- Menschenrechts-Richter sollen Werbepärchen helfen
·Eurofighter: Briefe belasten Steininger
EADS-Lobbyist 'offizieller Repräsentant' für Jet-Kauf
·Eurofighter: Jetzt auch noch Weißungen
U-Ausschuss mit Kritik an
'Totalzensur' durch Finanz
·Matznetter fordert Steininger-Steuerakte
Kein Anlass mehr, Akte
weiterhin zu "schwärzen"
·Steininger-Anwalt Nödl zur Fotoaffäre
Mandat für entstandenen
Eindruck entschuldigt!
·Wolf bis 2004 Chef der Red Bull Airshow
NEWS: Leugnete aber
im Ausschuss Nebenjob
·NEWS: Schmiergeld-Regeln waren strenger
Klausel nach Steininger-Zahlung entschärft
·Banken-Ausschuss: Endspurt im Mai
Bis Ende Juni Abschluss der Befragungen?
·Jet-Ausschuss: Muss Steininger aussagen?
Laut Pilz "Ja", laut Anwalt des Lobbyisten "Nein"
Der Rechtsstreit zwischen dem Eurofighter-Werbern Erika und Gernot Rumpold und dem Vorsitzenden des Eurofighter-U-Ausschusses, Peter Pilz, ist um eine Facette reicher. Das Ehepaar Rumpold hat beim Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde u.a. wegen Verletzung ihres Steuergeheimnisses eingelegt. Das teilte die Anwältin der Rumpolds, Huberta Gheneff, in einer Aussendung mit.
Grundlage für die Beschwerde ist die von den Rumpolds diese Woche am Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) gegen Pilz erwirkte Einstweilige Verfügung sowie der Beschluss des Wiener Straflandesgerichts, dass die von Pilz auf seiner privaten Website vorgenommene Veröffentlichung von angeblichen "Scheinrechnungen" aus dem Steuerakt der Rumpold'schen PR-Agentur "100% Communications" unrechtmäßig war.
Die Rumpolds sehen diese Vorgangsweise als "gesetzwidrig" an und wollen den EGMR damit befassen. Dieser soll laut der Aussendundung prüfen, "ob durch die Vorgangsweise des Untersuchungsausschusses Erika und Gernot Rumpold in ihren verfassungsrechtlich garantierten Rechten auf Achtung der Privatsphäre, auf ein faires Verfahren und einen wirksamen Rechtsschutz verletzt wurden". Der Gerichtshof soll weiters prüfen, "ob der Ausschuss seine Kompetenz zur Überprüfung von Regierungs- und Verwaltungstätigkeiten durch die Durchleuchtung einer privaten Gesellschaft ohne Einhaltung von gesetzlich garantierten Vertraulichkeitsverpflichtungen missbraucht hat", so Gheneff.
Erika und Gernot Rumpold sehen sich auch "durch zahlreiche unglaubliche Verdächtigungen und Unterstellungen, welche regelmäßig von Mitgliedern des Untersuchungsausschusses öffentlich getätigt wurden, in ihren Rechten als Auskunftspersonen verletzt". Obwohl sie "nur Auskunftspersonen waren, hat man sie wie Beschuldigte behandelt - ihnen aber dafür nicht einmal die in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegten Rechte auf ein faires Verfahren zugestanden", kritisierte Gheneff.
"Wir sind daher sehr gespannt, wie der Gerichtshof auf unsere umfangreiche Liste von Verletzungen der Unschuldsvermutung, Privatsphäre und Missachtung der Regeln eines fairen Verfahrens reagieren wird", so die Anwältin. Mit einer baldigen Entscheidung ist freilich nicht zu rechnen, denn EGMR-Verfahren dauern in der Regel mehrere Jahre.
(apa/red)
U-Ausschuss Korruption07:09
Grasser in ErklärungsnotEine Zusammenfassung der Causa Buwog. Ab heute ist der Polizeifunk "Tetron" dran.
US-Präsidentschaftswahlen07:18
Romney: Kandidatur fixRepublikaner nach Sieg in Texas nun endgültig Herausforderer von Obama
