Steininger-Anwalt zu Fotoaffäre: Lobbyist für den entstandenen Eindruck entschuldigt
- Andreas Nödl: "Causa Frühstück-Wolf ist völlig clean"
- "Muss möglich sein, Freunde-Unternehmen zu helfen"
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Kein Anlass mehr, Akte
weiterhin zu "schwärzen"
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Laut Pilz "Ja", laut Anwalt des Lobbyisten "Nein"
Glücklich mit zumindest einem Schritt von Verteidigungsminister Norbert Darabos, zufrieden mit zumindest einer Aussage von Eurofighter-Untersuchungsausschuss-Vorsitzendem Peter Pilz, wenig enthusiastisch über zumindest einen Auftritt seines Mandanten: So zeigte sich Andreas Nödl, Rechtsvertreter von EADS-Lobbyist Erhard Steininger, im Interview und vor allem in einer Angelegenheit äußerst selbst-sicher: "Die Causa Frühstück-Wolf ist völlig clean."
"Es muss wohl erlaubt sein, dem Unternehmen einer Freundin ein halbes Jahr nach der Typenentscheidung, an der im übrigen Generalmajor Wolf bloß als einer von 33 Empfehlenden beteiligt war, finanziell unter die Arme zu greifen", betonte Nödl. Der Anwalt bezog sich dabei auf die viel zitierte mögliche "smoking gun" in Form der umstrittenen Zahlung Steiningers in Höhe von 87.600 Euro an die Firma von Anna Maria Frühstück-Wolf, Frau des suspendierten "Airchiefs" des österreichischen Bundesheeres, Erich Wolf.
Dass die Entdeckung des Beleges zu dieser Zahlung umgehend zu einer Anzeige von Verteidigungsminister Norbert Darabos gegen Airchief Wolf geführt hatte, bestimmt laut Nödl das weitere Verhalten seines Mandanten. Immerhin geht er nach wie vor davon aus, dass sich Steininger - nunmehr als potenzieller Beschuldigter und nicht nur als Zeuge - seiner Aussage entschlagen will; ein Ansinnen, das Darabos bereits einmal als "ungeheuerlich" zurückgewiesen hatte. "Hätte Bundesminister Darabos nicht am Karfreitag ein Verfahren gegen Wolf als Geschenknehmer losgetreten, dem wohl ein Geschenkgeber Steininger gegenüber stehen muss, stünde der U-Ausschuss von den Ermittlungsergebnissen ganz anders da", so Nödl.
Schon kritischer steht der Anwalt den vergangenen Tagen nach der Rückkehr seines Mandanten nach Österreich gegenüber. "St. Hanappi (Steininger hatte das Sonntagsspiel des SK-Rapid aus der VIP-Loge verfolgt, Anm.) ist an sich in Ordnung. Ich hätte natürlich ein Comeback vor dem Untersuchungsausschuss oder in einem Gerichtssaal lieber gesehen." Dies vor allem auch, weil Steininger seitdem "Paparazzi-Attacken" ausgesetzt sei, deren Folgen in Form kehrseitiger Aufnahmen auch Eingang in die Tageszeitung "Österreich" gefunden hatten. "Mein Mandant hat sich bei den Österreicherinnen und Österreichern entschuldigt, falls durch die Berichterstattung der Eindruck entstanden sein sollte, dieses Verhalten gelte einer ganzen Nation oder irgendjemand anderem als den Paparazzi."
Besonderer Schutz
Besonderen Schutz für seinen Mandanten wünscht sich Anwalt Andreas Nödl gegenüber der APA allerdings nicht nur vor Fotografen, sondern auch vor Angriffen auf politischen Fronten: "Bei seiner politischen Vorgabe, den Eurofighter abbestellen zu müssen, würde (Verteidigungsminister Norbert, Anm.) Darabos am liebsten Individualrechte des Staatsbürgers Steininger beiseite lassen. Das mag politisch opportun sein, ist aber rechtlich nicht zulässig."
Hoffnung setzt Steiningers Rechtsvertreter offenbar auf die Erkenntnis, was denn ein Untersuchungsausschuss tatsächlich sei - "nämlich weder ein Strafgericht noch eine Zivilinstanz. Er ist ausschließlich dazu da, die politische Verantwortlichkeit der Bundesregierung zu überprüfen, im konkreten Fall einer Bundesregierung, die nicht mehr im Amt ist. Das haben die Herren Darabos und Pilz auch verstanden".
In der Diskussion um "geweißte" und "geschwärzte" Akten sieht Nödl die schwierige Suche nach dem "richtigen Maß zwischen Steuergeheimnis, Amtsverschwiegenheit, Veröffentlichungsverbot und Zeugenentschlagungsrechten". Er verstehe auch, "dass man versucht, diesen schmalen Pfad möglichst breit zu treten, aber auch hier haben die Handelnden längst gelernt; Vorsitzender Peter Pilz hat schließlich, nachdem die vom Ausschuss beantragte Beugestrafe über Steininger als rechtswidrig aufgehoben wurde, dessen Rechtsposition unstrittig anerkannt", betonte Nödl abschließend.
(apa/red)
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