Staats- & Verwaltungsreform: Gewerkschaft
fürchtet Auflösung von Sicherheitsbehörden
- 9 Sicherheits- & 14 Bundespolizeidirektionen im Fokus
- FCG-Vorsitzender richtet Brief an Kanzler Gusenbauer

Die Gewerkschaft befürchtet im Zuge der geplanten Staatsreform eine Auflösung aller neun Sicherheitsdirektionen und der 14 Bundespolizeidirektionen. Grund dafür könnte die im Regierungsprogramm vorgesehene Schaffung von Landesverwaltungsgerichten und eines Bundesverwaltungsgerichtes sein.
Sicherheitsbehördliche Kompetenzen würden dann diesen übertragen und damit die Sicherheits- und Bundespolizeidirektionen de facto überflüssig machen, befürchtet der Vorsitzende der Fraktion Christlicher Gewerkschafter aller Sicherheitsbehörden, Hermann Feiner, in einem Brief an Bundeskanzler Gusenbauer.
Die Gewerkschaft macht sich vor allem Sorgen um die Beschäftigten. Viele Bediensteten in den Sicherheitsdirektionen der neun Bundesländer sowie in den 14 Bundespolizeidirektionen hätten dann keine Funktion mehr. Für sie müssten neue Jobs gefunden werden.
Die Sicherheitsdirektionen hätten mit der Schaffung der Landesverwaltungsgerichte als Berufungsinstanz keine Kompetenz mehr, argumentiert Feiner. Damit könnte ihnen letztendlich die Auflösung drohen. Und wenn es keine Sicherheitsdirektionen mehr gebe, könnten auch die Polizeidirektionen überflüssig werden. Ihre Kompetenzen könnten dann die Magistrate oder Bezirkshauptmannschaften übernehmen.
Vor einer solchen Entwicklung warnt Feiner in seinem Brief an den Bundeskanzler. "Es kann nicht Ziel der Reformkommission im Kanzleramt sein, die Sicherheitsbehörden aufzulösen. Das würde die Sicherheit in Österreich gefährden". Um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit zu gewährleisten, müsse die Polizei unabhängig von der Organisationsstruktur ihre behördlichen Kompetenzen behalten. (apa)
