Gewaltschutzgesetz zehn Jahre in Kraft: Ressortchefs ziehen Bilanz zur Maßnahme
- Straftatbestand für Gewaltbeziehungen geplant
- Opfer-Hotline und Koordinationsstelle ab Anfang Juli
·Anti-Stalking-Gesetz von Opfern genützt
Schon 138 Einstweilige und 100 Verurteilungen
·Mehr Rechte für die Opfer von Straftaten
Berger will Gelder für Hilfe mehr als verdoppeln
·Gewalt an Frauen: Jede 5. in Ö betroffen!
Täter sind am öftesten männliche Angehörige
Gleich vier Ressortchefs - Maria Berger (SP, Justiz), Erwin Buchinger (SP, Soziales), Doris Bures (SP, Frauen) und Günther Platter (VP, Inneres) - zogen in Wien Bilanz über das vor zehn Jahren, am 1. Mai 1997, in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz. Die Maßnahmen, von Wegweisung bis Betretungsverbot, hätten sich bewährt. Die Justizministerin bekräftigte ihr Vorhaben, einen neuen Straftatbestand für Gewaltbeziehungen schaffen zu wollen.
Vor Gericht sei in Fällen von häuslicher Gewalt meist nur die zuletzt erfolgte Körperverletzung verfahrensrelevant. Ein "Kombinationstatbestand" würde eine länger andauernde Gewaltbeziehung realistischer abbilden, sagte Berger. Die Justizministerin will ihren Gesetzesvorschlag vor dem Sommer in Begutachtung schicken. Vorgesehen ist ein Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft.
Dunkelziffer sinkt dramatisch
90 Prozent aller Gewalttaten werden im Familienbereich ausgeübt, sagte Bures. Mit dem Gewaltschutzgesetz sind in jedem Bundesland Interventionsstellen entstanden. 2001 wurden knapp 5.000 Opfer betreut, 2006 schon 10.500, ein Plus von 116 Prozent. "Die Dunkelziffer sinkt dramatisch, die Bewusstseinsbildung steigt", so die Frauenministerin. Zuletzt habe es fast 500 Opfer gegeben, die wegen Ressourcenknappheit nicht betreut werden konnten. Für die Interventionsstellen sei deswegen im Budget "60 Prozent mehr Geld" vorgesehen.
Haupttatort Wohnung
"Eine von vier in Europa lebenden Frauen ist von Gewalt durch den Partner oder Ex-Partner betroffen. Jede siebente Frau wird Opfer von Vergewaltigung oder sexueller Nötigung", sagte Platter. "Haupttatort ist die eigene Wohnung." Mit dem Gewaltschutzgesetz sei die Polizei präventiv tätig geworden. Seither seien Polizisten 100.000 Mal gegen familiäre Gewalt eingeschritten und haben 40.000 Betretungsverbote ausgesprochen. Oft werde die Exekutive aber erst nach einer Eskalation eingeschaltet.
Betreuung via Opferhotline
Raschere Unterstützung soll eine Koordinationsstelle für Opferhilfe ermöglichen, die vom Weissen Ring geführt wird. Ab 1. Juli bietet eine Opferhotline (Tel. 0800-112-112) juristische und psychosoziale Betreuung. Eine weitere geplante Maßnahme aus dem Justizressort ist die Ausdehnung der Einstweiligen Verfügung zum Schutz vor Gewalt in der Familie von maximal drei auf sechs Monate. Zudem wünscht sich Berger, dass Migrantinnen, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Österreich kommen, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten, um sie unabhängiger vom Ehemann zu machen.
Gewalt gegen alte und behinderte MenschenBuchinger will Gewalt gegen alte und behinderte Menschen zum Thema machen. "Hier stehen wir erst am Anfang", sagte der Sozialminister. "Zwei Drittel aller derartigen Handlungen finden innerfamiliär oder im sozialen Nahraum statt." Das Aufzeigen sei wegen der oft lebenslangen Abhängigkeiten der Opfer noch viel schwieriger. Der 2. Seniorenbericht wird sich mit dem Problem befassen. Außerdem beteiligt sich Österreich an einer paneuropäischen Erhebung.
(apa/red)
