OGH stellt homosexuelle Beziehungen gleich: Kein Unterhalt für lesbische Ex-Frau
- Verlassener Mann klagte erfolgreich gegen Zahlungen
- Urteil macht Grünen Mut - fordern "Öffnung der Ehe"
·Regierung reformiert das Familienrecht
Aber keine Festlegung bei Homo-Beziehungen
·"Homo-Ehe": Notar statt Standesamt?
VP-Politiker sehen darin Lösung, Grüne ablehnend
Der Oberste Gerichtshof hat in einem Tiroler Fall erstmals entschieden, dass auch eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft den Unterhaltsanspruch erlöschen lässt. Bisher wurde der Unterhalt nach Scheidungen nur aufgehoben, wenn sich der geschiedene Partner wieder verheiratet oder eine neue heterosexuelle Lebensgemeinschaft eingeht. Diese Regel wurde nun auf homosexuelle Beziehungen ausgeweitet.
Bisher war der Oberste Gerichtshof (OGH) davon ausgegangen, dass nur bei "eheähnlichen", also heterosexuellen Lebensgemeinschaften vom Ex-Partner keine Alimente bezahlt werden müssen. Das Landesgericht Innsbruck entschied diesbezüglich jedoch, dass auch bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften der Unterhaltsanspruch erlischt, berichtet die "Tiroler Tageszeitung". Damit hatte das Landesgericht juristisches Neuland betreten. Die Höchstrichter am OGH bestätigten nun die Innsbrucker Entscheidung.
In der Begründung hieß es unter anderem, es wäre nicht gerechtfertigt, die gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften zu bevorzugen. Anlassfall war die Scheidung eines Tiroler Ehepaares: Die Gattin zog mit den Kindern zu einer Freundin. Der Ex-Gatte sah nicht ein, für seine frühere Frau und deren lesbische Freundin Unterhalt zu zahlen. Er klagte auf Rückzahlung des bisher geleisteten Unterhalts und bekam nun recht. Damit hat sich Österreich nun der deutschen Rechtsprechung angeglichen.
Urteil macht Grünen Mut
Das OGH-Urteil über den Unterhaltsanspruch bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften hat den Grünen Mut gemacht. "Schön, dass wenigstens das Gericht Lebensrealitäten anerkennt", meinte die Abgeordnete Ulrike Lunacek. Auch die ÖVP und die gesamte Regierung solle dies nun "raschest möglich" tun und nicht nur Arbeitsgruppen einrichten.
"Es ist aber mehr als ungerecht, wenn zwar die Pflichten von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften anerkannt werden, ihnen die Rechte aber vorenthalten werden", zeigte sich Lunacek mit dem OGH-Spruch allein nicht zufrieden. Zum Beispiel dürften Einzelpersonen Kinder adoptieren, nicht aber, wenn sie in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben.
Die Grünen forderten einmal mehr die Einführung ihres Modells des "Zivilpakts" sowie eine "Öffnung der Ehe". Nur mit diesen Schritten würde die völlige rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen sowie die Anerkennung neuer Lebensformen gewährleistet. Der Regierung warf Lunacek eine "Bitte-warten-Taktik" vor.
(apa/red)
