Nach Urteil im Mordfall Deubler: Tomi S. meldet Berufung gegen seine Haftstrafe an
- Staatsanwaltschaft akzeptierte beide Urteile
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Der Mord an der Salzburgerin Claudia Deubler beschäftigt weiter die Gerichte. Nachdem der Salzburger Tomi S. (30) zu einer Gesamtstrafe von zwölf Jahren Haft und der Salzburger Daniel N. (29) zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden sind, kündigte S.'s Anwalt Auer Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Die Staatsanwaltschaft akzeptiert die Urteile.
"Ich werde voraussichtlich Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde anmelden", sagte Auer im Gespräch mit der APA. Staatsanwältin Krainer, die am Freitag keine Erklärung abgegeben hatte, ist mit dem Urteil des Geschworenengerichts zufrieden. "Wir gehen nicht in die Berufung."
Nun wird sich mit dem Fall bald der Oberste Gerichtshof befassen müssen. Schon nach der Urteilsverkündigung hatte der Kronzeuge und Zweitangeklagte Daniel N. befürchtet: "Das Kapitel ist noch nicht abgeschlossen. Bis zum Schlussstrich dauert es noch etwas."
Der Vater des Mordopfers, Helmut Deubler, wird den Zivilprozess gegen Tomi S. am Bezirksgericht Salzburg unterdessem weiterführen. Darin geht es um Schmerzensgeldforderungen in der Höhe von 9.000 Euro.
Fast 14 Jahre nach dem Mord an der Salzburger Taxilenkerin Claudia Deubler (28) am 5. Juli 1993 in Wals-Käferheim (Flachgau) wurde Tomi S. wegen Mordes und schweren Raubes, Daniel N. wegen Beitrages zum schweren Raub verurteilt. Die Justiz hatte bereits das dritte Urteil in dem Fall gefällt. Der Oberösterreicher Peter Heidegger wurde 1994 wegen Mordes zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Nach acht Jahren Haft sprach ihn ein Schwurgericht im Jahr 2003 wegen erwiesener Unschuld frei. Ihm wurde Schadenersatz in der Höhe von 950.000 Euro zugesprochen.
(apa/red)
