Dienstag, 24. April 2007

Halleneinsturz von Bad Reichenhall: Staats-
anwaltschaft erhob 1 Jahr danach Anklage

  • 5 Angeklagte müssen sich vor Gericht verantworten
  • Vier in maßgeblicher Funktion am Bau beteiligt

Fünf Angeklagte müssen sich nach dem Einsturz der Eissporthalle von Bad Reichenhall vor Gericht verantworten. Mehr als 15 Monate nach der Katastrophe mit 15 Toten und sechs Schwerverletzten hat die Staatsanwaltschaft Traunstein Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung erhoben. Wie die Behörde weiter mitteilte, wurden die eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen vier weitere Beschuldigte eingestellt, weil sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben habe.

Mehreren Gutachten zufolge haben schwere Mängel und Schlamperei bei Planung und Bau der Halle zum Einsturz des Daches geführt, das der hohen Schneelast am 2. Januar 2006 nicht standhielt. Vier der jetzt angeklagten Männer zwischen 63 und 74 Jahren waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft in maßgeblicher Funktion am Bau der Halle in der Zeit vom April 1971 bis zum Oktober 1973 beteiligt.

Bei dem fünften Angeklagten handelt es sich um einen 54 Jahre alten Bauingenieur, der im März 2003 der gesamten Halle - trotz auffälliger Wasserflecke in der Holz-Dachkonstruktion - einen guten Zustand bescheinigt hatte. Bei seiner Studie für die Stadt zum Hallenzustand soll er die Dachkonstruktion nur unzureichend untersucht haben, obwohl schon damals Risse erkennbar waren.

Zum Abschluss ihrer umfangreichen Ermittlungen mit der Vernehmung von 159 Personen und der Einholung von acht Gutachten teilte die Staatsanwaltschaft im Einzelnen mit, dass einer der Angeklagten - ein heute 66 Jahre alter Bauingenieur - bei der statischen Berechnung des Daches gravierende Fehler gemacht habe. Der Mann sei für Planung, Herstellung und Montage der Holz-Dachkonstruktion verantwortlich gewesen.

Durch die falsche Berechnung sei die Tragfähigkeit der Deckenträger weit überbewertet worden. Zudem sei diese statische Berechnung entgegen den Auflagen im Baubescheid nicht von einem anerkannten Prüfingenieur überprüft worden. Das habe der 66-jährige Angeklagte nicht veranlasst, obwohl er als Fachbauleiter dafür verantwortlich gewesen sei.

Ein weiterer Angeklagter - ein heute 74 Jahre alter Zimmerermeister - war als Fertigungsleiter einer Baufirma für die Herstellung der Dachträger verantwortlich. Ihm werden Fehler bei der Errichtung der so genannten Hohlkastenträger vorgeworfen. So sei bei deren Verleimung entgegen den damals geltenden Regeln der Technik ein Harnstoff-Formaldehyd-Klebstoff angewandt worden. Einem weiteren Angeklagten - einem heute 70 Jahre alten Architekten - wird vorgeworfen, als Sachgebietsleiter im städtischen Bauamt seine Kontrollpflichten beim Hallenbau nicht erfüllt zu haben.

Auch ein Mitarbeiter des mit der Planung und Ausführung beauftragten Architekturbüros ist angeklagt. Dieser heute 63 Jahre alte Architekt hätte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft verhindern müssen, dass mit der Errichtung des Hallendachs ohne Vorliegen einer geprüften Statik begonnen wurde.

Gegen vier weitere Personen seien zwar Strafanzeigen eingegangen, nach umfangreicher Prüfung sei gegen sie mangels Hinweisen auf strafbare Versäumnisse aber kein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Dies gelte auch für den früheren, parteilosen Reichenhaller Bürgermeister Wolfgang Heitmeier sowie für den am Einsturztag verantwortlichen Betriebsleiter der Halle.

(apa/red)

24.4.2007 12:49