Dienstag, 24. April 2007

Erleichterung der Haft für Ex-RAF-Terrorist:
"Gewährung von begleitenden Ausgängen"

  • Christian Klars Anwalt hatte Beschwerde eingelegt
  • Ungeklärt, ob Klar Buback-Schüsse abgegeben hat

Der ehemalige deutsche RAF-Terrorist Christian Klar bekommt Hafterleichterung. Er hat Anspruch auf erste begleitete Freigänge, einen Sonderurlaub und offenen Vollzug ab Juli in Berlin, wie das Landgericht Karlsruhe nach einem veröffentlichten Beschluss entschied. Das Gericht entsprach damit einer Klage Klars, nachdem das Stuttgarter Justizministerium die üblichen Vollzugslockerungen als Vorbereitung auf eine Haftentlassung gestoppt hatte.

Hintergrund war Klars kapitalismuskritische Grußbotschaft an eine Rosa-Luxemburg-Konferenz. Das Justizministerium hatte deshalb ein weiteres Gutachten zur Gefährlichkeit Klars in Auftrag gegeben, das für Ende August erwartet wird. Das Landgericht sieht in dem vorläufigen Stopp der Vollzugslockerung nun einen Verletzung der Rechte Klars.

Dem Beschluss zufolge beruht die Verweigerung der Vollzugslockerungen allein auf der fehlenden Zustimmung des Justizministeriums. Von dem Ministerium seien allerdings keinerlei Umstände geltend gemacht worden, die ein Abweichen von der ursprünglichen Planung rechtfertigten. Dies gelte zumindest bis zum Vorliegen des neuen Gutachtens. Klars Mindesthaftzeit endet nach 26 Jahren im Januar 2009. Langjährig Inhaftierte werden in solchen Situationen mit speziellen Vollzugslockerungen auf das Leben in Freiheit vorbereitet.

Die deutsche Regierung plant unterdessen offenbar eine Kronzeugenregelung, um endlich Licht in die noch unaufgeklärten Terrortaten der Rote Armee Fraktion (RAF) zu bringen. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), sagte am Dienstag im Südwestrundfunk (SWR), ein entsprechender Gesetzentwurf sei im Bundesjustizministerium bereits in Arbeit.

Nach den Worten des SPD-Politikers werden die Details der Vorlage aber noch vertraulich behandelt, da der Entwurf noch nicht intern abgestimmt sei. Rund zehn Jahre nach der Auflösung der Terrorgruppe sei es aber an der Zeit, dass die früheren RAF-Mitglieder die Wahrheit sagten und zur Aufklärung der Straftaten beitrügen. Die Kronzeugenregelung darf nach den Worten Edathys zwar "keinen unvertretbaren Rabatt" bei der Strafverfolgung einräumen, sei aber "in klar definierten Fällen" durchaus vorstellbar.

Am Wochenende hatte der "Spiegel" berichtet, der Verfassungsschutz habe jahrelang Informationen der früheren RAF-Terroristin Verena Becker zurückgehalten, wonach der dafür nicht zur Rechenschaft gezogene frühere RAF-Hardliner Stefan Wisniewski die tödlichen Schüsse auf den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback abgegeben hat. Außerdem habe das BKA ernstzunehmende Hinweise auf ein Alibi des wegen des Buback-Mordes verurteilten Knut Folkerts nicht an die Bundesanwaltschaft weitergeleitet.

Klar ist unter anderem auch wegen des Buback-Attentats verurteilt. Sein ehemaliger Gesinnungsgenosse Peter-Jürgen Boock hatte im Zusammenhang mit der Diskussion über Klars Gnadengesuch beim Bundespräsidenten angedeutet, dass Wisniewski und nicht Klar der Todesschütze war. Im Urteil für Klar wird dieser allerdings auch nicht als Schütze, sondern als Mittäter bezeichnet.

Der stellvertretende Chef der Unions-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach (CDU), lehnt eine Begnadigung Klars auch für den Fall ab, dass ein anderer als Mörder Bubacks entlarvt werden sollte. Klar zeige weder Reue noch eine Distanzierung von seiner Vergangenheit, sagte Bosbach den "Stuttgarter Nachrichten".

(apa/red)

24.4.2007 12:20