Pilz verletzte "Geheimhaltungspflicht": Rumpold-Veröffentlichungen rechtswidrig
- Pilz aufgefordert, Artikel von Homepage zu löschen
- ÖVP: Pilz als Vorsitzender nun "untragbar" geworden
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·KLICKEN: Eurofighter-
Geldflüsse im Visier
Rumpold, Wolf, Lukasek, Platter, Airpower und Co.
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Mit dem Öffentlichmachen von Rechnungen aus dem Steuerakt von Erika und Gernot Rumpolds PR-Agentur hat der Vorsitzende des parlamentarischen Eurofighter-U-Ausschusses, Peter Pilz, gegen die Gesetze verstoßen. Das hat das Wiener Straflandesgericht mit Beschluss vom 20. April festgestellt, der den Streitparteien zugestellt wurde. Pilz, der seinen Angaben zufolge "Auszüge von Scheinrechnungen" auf seiner Website veröffentlicht hatte, habe damit "den objektiven Tatbestand der Verletzung der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht im Sinne von Paragraf 252 Absatz 1 Finanzstrafgesetz in Form eines Medieninhaltsdeliktes" verwirklicht, heißt es in der Gerichtsentscheidung.
Pilz wurde daher aufgetragen, den auf seiner Homepage in der Rubrik "Luftgeschichte" unter dem Titel "Scheinrechnungen" veröffentlichten Artikel binnen fünf Tagen zu löschen. Sollte er dem nicht fristgerecht nachkommen, könnte das Ehepaar Rumpold gemäß Paragraf 36a Absatz 2 Mediengesetz eine Geldbuße von bis zu 2.000 Euro pro Tag erwirken, an dem die Passagen weiter abrufbar sind.
Die Entscheidung des Straflandesgerichts ist nicht rechtskräftig. Pilz hat die Möglichkeit, dagegen Beschwerde ans Wiener Oberlandesgericht einzulegen. Einem Rechtsmittel käme allerdings keine aufschiebende Wirkung zu, d.h. die vom Ehepaar Rumpold beantragte Löschung ist vorerst jedenfalls vorzunehmen.
Der Eurofighter-Ausschuss hatte im Rahmen seiner Tätigkeit den Steuerakt der "100% Communications PR-Agentur" angefordert, mit der Erika und Gernot Rumpold für den Eurofighter-Hersteller EADS hinsichtlich ihrer finanziellen Bewertung und Abgeltung umstrittene Werbemaßnahmen gesetzt hatten. In der 28. Ausschuss-Sitzung wurde Erika Rumpold zu den Rechnungen befragt, die jedoch - so die nunmehrige Feststellung des Straflandesgerichts - aber nicht wörtlich verlesen oder Wort für Wort veröffentlicht wurden.
Der Ausschuss-Vorsitzende, der laut Gericht vom genauen Wortlaut der Rechnungen "ausschließlich aus dem Akt des Finanzamts" Kenntnis erlangt hatte, machte diese danach in großem Stil auf seiner Website öffentlich zugänglich. Das Straflandesgericht hält nun in Bezug darauf fest, dass jemand, "der ohne Beamter oder ehemaliger Beamter zu sein, die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht verletzt, vom Gericht wegen Verletzung von Berufsgeheimnissen zu bestrafen ist".
In Folge dessen wurde der auf Unterlassung der Veröffentlichung und Löschung gerichteten Klage stattgegeben. "Peter Pilz hat sich damit als Vorsitzender des U-Ausschusses disqualifiziert", meinte Michael Rami, der Anwalt des Ehepaars Rumpold, im Gespräch mit der APA. Im Hinblick auf die vorliegende Gerichtsentscheidung sei offensichtlich, "dass Pilz in unzulässiger Weise seine Tätigkeit als Ausschuss-Vorsitzender mit seiner politischen Tätigkeit vermischt".
Das Erkenntnis des Wiener Straflandesgerichts bringt übrigens eine Außenwirkung Dritten gegenüber mit sich: Nach Paragraf 38 Mediengesetz unterliegen die beschlagnahmten Medienstücke grundsätzlich einem Verbreitungs- und Veröffentlichungsverbot. Wer also den inkriminierten Artikel liest, der Dienstagmittag auf der Homepage von Peter Pilz noch zugänglich war, und dessen Inhalt verbreitet, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen.
ÖVP findet Pilz untragbar
Die ÖVP findet Peter Pilz, angesichts des Gerichtsbeschlusses "untragbar". Die ÖVP-Fraktionsvorsitzende im Ausschuss, Maria Fekter, forderte den Grünen in einer Aussendung nun auf, "die Konsequenzen" zu ziehen.
"Ein Ausschussvorsitzender, der die Gesetze bricht, ist untragbar", kritisierte Fekter den "erneuten Angriff der Grünen auf die Datenschutzrechte der Steuerzahler". Pilz lasse "die notwendige Seriosität in der Vorsitzführung gravierend vermissen", so Fekter.
(apa/red)
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