Strafverfahren gegen Hans-Peter Martin eingestellt: EU-Abgeordneter kann aufatmen
- Europa-Abgeordneter wegen Zulagen angeklagt
- Martin: Anschuldigungen von OLAF einfach "haltlos"
Der Europa-Abgeordnete Hans-Peter Martin will nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Wien, dass er sich wegen angeblicher Malversationen bei der Verrechnung seiner Sekretariatszulagen nicht vor Gericht verantworten muss, nun Schadenersatzforderungen gegen das EU-Betrugsbekämpfungsamt OLAF sowie eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte prüfen. Martin sagte in einem Telefonat mit der APA, die nunmehrige Entscheidung der Staatsanwaltschaft bestätige, "was ich seit drei Jahren gesagt habe". Außerdem habe es "nie Ermittlungen gegen mich, sondern gegen den Kontenbetreuer gegeben".
Die "haltlosen Anschuldigungen" von OLAF (Betrugsvorwurf) hätten "einen massiven Einfluss" auf den Ausgang der Nationalratswahl 2006 gehabt. So sei seine "Liste Hans-Peter Martin" dadurch "abgerutscht". Es lasse sich nicht genau beziffern um wieviel, aber jedenfalls sei seine Liste vor der OLAF-Veröffentlichung laut Umfragen "bei mindestens vier Prozent gelegen" und "am Ende fehlten 1,3 Prozent" (für den Einzug in den Nationalrat gilt eine Vier-Prozent-Hürde). Sein Anwalt prüfe "alle rechtlichen Möglichkeiten". Das Vorgehen von OLAF sei "beispiellos in der Geschichte der EU-Institutionen" gewesen.
Gerhard Jarosch, der Sprecher der Anklagebehörde, hatte festgestellt, "auf Basis der OLAF-Erhebungen sowie der Ermittlungen des Wiener Straflandesgerichts Wien" habe "nicht mit der für ein Strafverfahren nötigen Sicherheit" nachgewiesen werden können, "dass formell mangelhaft verrechnete Zulagen dem Abgeordneten auch tatsächlich nicht zugestanden wären". Auch eine zweckwidrige Verwendung der ausbezahlten Zulagen sei Martin nicht nachzuweisen gewesen.
Betrugsverdacht
OLAF hatte den Europa-Abgeordneten im Dezember 2004 wegen Betrugsverdachts in Zusammenhang mit seiner Sekretariatszulage angezeigt. Martin führte die Vorwürfe stets auf "Formfehler" zurück, die in der Substanz nicht ihm anzulasten seien, sondern seinem damaligen Kontenbetreuer Christoph Matznetter bzw. dessen damaliger Kanzlei Merkur Treuhand.
Mangelnde Tatbestandserfüllung
Während das EU-Parlament gegen Hans-Peter Martin ein Verfahren betreibt, mit dem 163.381 Euro zurückgefordert werden, gelangte die Staatsanwaltschaft Wien nun nach eingehender Prüfung zur Überzeugung, dass dem Europa-Abgeordneten keinesfalls ein Betrugsvorsatz nachzuweisen ist. Die Anzeige gegen Martin und zwei einer möglichen Mittäterschaft Verdächtige - die Betreuer und Verwalter seiner Konten - wurde daher mangels Tatbestandserfüllung zurückgelegt.
(APA/red)
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